Sie sind hier:
  • Anmeldung zur Eheschließung - Heiraten in Bremerhaven / Bremerhaven

Anmeldung zur Eheschließung - Heiraten in Bremerhaven / Bremerhaven

Ihr Weg zur standesamtlichen Eheschließung

Der Weg zur standesamtlichen Eheschließung besteht aus drei Schritten.

Für Heiratswillige, die Beide die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder erworben haben, haben wir unter "Formulare" ein Informationsblatt über die einzureichenden Unterlagen für eine Eheschließung veröffentlicht.

Weitere Informationen: siehe unter Verfahren.

Voraussetzungen

Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt im Standesamt des Wohnsitzes.  Haben die Eheschließenden unterschiedliche Wohnorte, ist die Anmeldung der Eheschließung wahlweise in einem der Standesämter möglich.

Vom Ort der Anmeldung ist der Ort der standesamtlichen Trauung zu unterscheiden.  Die Ehe kann bei jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Schritt 1: Voranmeldung

Das Standesamt, bei dem die Anmeldung der Eheschließung erfolgt, prüft, ob der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis entgegen steht.

Nutzen Sie die Möglichkeit und tragen Sie Ihre Daten bei einer beabsichtigten Eheschließung in den hinterlegten Datenerhebungsbogen ein. Den Vordruck Datenerhebungsbogen finden Sie unter "Formulare". Diesen lassen Sie bitte dem Standesamt wieder zukommen.

Dies kann persönlich und ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten, postalisch, per Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an standesamt@magistrat.bremerhaven.de erfolgen.

Nach einer ersten Sichtung setzen wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung und erteilen Ihnen Auskunft über die erforderlichen Unterlagen, die Sie für eine Eheschließung benötigen. Soweit es zur Prüfung der Ehevoraussetzungen nötig ist, kann das Standesamt weitere Unterlagen nachfordern.

Danach kann die Anmeldung zur Eheschließung nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist das jeweilige Landesrecht/ausländische Recht zu beachten. Dies kann je nach Prüfintensität auch zu längeren Bearbeitungszeiten führen.

Die Bearbeitungszeiten sind abhängig von der individuellen Fallkonstellation.

Bei Fällen mit Auslandsbezug liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit (Erstkontakt bis zur Beauskunftung) bei ca. 6 Wochen.

Unterlagen müssen dem Standesamt stets im Original eingereicht werden. Die Übersetzung ausländischer Urkunden muss durch einen vereidigten Übersetzer/eine vereidigte Übersetzerin im Inland erfolgen und zusammen mit der Urkunde im Original vorgelegt werden.

Schritt 2: Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Standesamt möglich. Bei der Anmeldung der Eheschließung werden die vorzulegenden Unterlagen geprüft. Sie erhalten Informationen z.B. über die Namensführung und den Ablauf des Tages der Eheschließung. Sobald festgestellt wird, dass die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind, ist die Anmeldung der Eheschließung 6 Monate gültig.

Wenn einer der Verlobten den Termin zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt nicht persönlich wahrnehmen kann, so ist eine entsprechende Vollmacht durch die/den anmeldenden Verlobte/n vorzulegen. Den Vordruck der Vollmacht finden Sie unter "Formulare".

Schritt 3: Eheschließung

Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Eheschließenden müssen die Erklärung persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben. Die Eheschließung wird im Beisein der Ehegatten beurkundet.

Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, können aber nach wie vor beteiligt werden.

Trauungen im Bremerhavener Standesamt finden im Trausaal oder Trauzimmer statt.

Unsere Außentrauorte sowie die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie unter "Trauorte" auf dieser Website.

Das Standesamt erteilt gerne Auskunft über die möglichen Trausamstage, an denen Eheschließungen stattfinden können.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich zuerst beim Bremerhavener Standesamt über freie Trautermine informieren, bevor Sie Termine an Außentrauorten vereinbaren.

Wie lange dauert die Bearbeitung

Die Bearbeitungszeiten sind abhängig von der individuellen Fallkonstellation. Bei Fällen mit Auslandsbezug liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit (Erstkontakt bis zur Beauskunftung) bei ca. 6 Wochen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

47,00 EUR Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung
87,00 EUR Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung bei Anwendung ausländischen Rechts
130,00 EUR Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung , wenn auch ausländisches Recht zu beachten und ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen ist
173,00 EUR Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung ,wenn auch ausländisches Recht zu beachten, ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen ist und Urkunden einer inhaltlichen Überprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung bedürfen
13,00 EUR Gebühr für die Eheurkunde
Zusätzliche Kosten entstehen für:
- Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten (95 €)
- Eheschließung an einem Außentraustandort (91 €)
- Stammbücher in unterschiedlichen Ausführungen
- Weitere Ausfertigungen von Urkunden
- Beurkundung eidesstattlicher Versicherungen (30€)
- Überprüfen von ausländischen Urkunden
- Überprüfung von Ermächtigung anderer Standesämter (30€)

Barzahlung und EC-Karten-Zahlung sind am Kassenautomaten möglich.

Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.