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Personenstandsangelegenheiten

Der Personenstand umfasst die auf Abstammung oder Rechtsakt beruhenden familienrechtlichen Verhältnisse einer Person. Der Personenstand wird durch die Gesamtheit der nach dem Personenstandsgesetz (PersStdG) in die Personenstandsbücher einzutragenden Daten bestimmt. Die Beurkundung der Personenstandsfälle erfolgt durch den Standesbeamten, der ein Heiratsbuch, ein Familienbuch, ein Geburtenbuch und ein Sterbebuch führt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Geburt oder des Sterbefalls, bei Eheschließungen nach dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt eines Verlobten.

Der Senator für Inneres ist als oberste Landesbehörde zuständig für Grundsatzfragen des Personenstandswesens und Fachaufsichtsbehörde gegenüber den Standesämtern im Lande Bremen (Stadtamt Bremen mit den Standesämtern Bremen-Mitte und Bremen-Nord, Standesamt Bremerhaven).

Das Land unterteilt sich in drei Standesamtsbezirke. Das Standesamt Bremen-Mitte umfasst das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen mit Ausnahme der Stadtteile Burglesum, Vegesack und Blumenthal und des stadtbremischen Überseehafengebietes Bremerhaven. Das Standesamt Bremen-Nord ist zuständig für die Stadtteile Burglesum, Vegesack und Blumenthal. Die Zuständigkeit des Standesamt Bremerhaven umfaßt das Gebiet der Stadt Bremerhaven und das stadtbremische Überseehafengebiet Bremerhaven.

Grundlage für die Beurteilung des Personenstandes sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), aber auch das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und das Transsexuellengesetz (TSG).