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Wahlen

An der politischen Willensbildung im Zwei-Städte-Staat Bremen können sich die Bürgerinnen und Bürger sowohl auf der Landes- als auch auf der kommunalen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen beteiligen.

Alle vier Jahre werden die 83 Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft, dem Landtag der Freien Hansestadt Bremen, in den Wahlbereichen Bremen (68 Mitglieder) und Bremerhaven (15 Mitglieder) gewählt. Die Stadtbürgerschaft, die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Bremen, besteht aus den mit der Wahl zur Bürgerschaft im Wahlbereich Bremen gewählten Vertretern, wird also nicht in einem eigenständigen Wahlakt gewählt.

Am gleichen Tag finden die Wahlen zu den 22 Beiräten im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen statt. Die Beiratsmitglieder werden parallel zur Legislaturperiode der Bürgerschaftsabgeordneten für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft gewählt.

Ebenfalls alle vier Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger Bremerhavens in einem eigenständigen Wahlakt die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Bremerhaven.

Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlen), alle vier Jahre die Abgeordneten des Deutschen Bundestags(Bundestagswahlen) gewählt.

Die Vorbereitung und Durchführung sämtlicher Wahlen obliegt dem Landeswahlleiter, den beiden Wahlbereichsleitern, dem Stadtwahlleiter Bremerhaven und den sie unterstützenden Wahlämtern in Bremen und Bremerhaven.

Der Senator für Inneres (Referat 22) wirkt an den Wahlaufgaben insbesondere durch die Bereitstellung des erforderlichen Regelwerks mit.

Die Grundlagen für die Durchführung von Wahlen sind: