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Öffentliche Ordnung

Auf dem Gebiet der öffentlichen Ordnung hat der Senator für Inneres ein breites Aufgabenspektrum:

Er ist vorgesetzte Behörde der Verwaltungspolizei in beiden Stadtgemeinden, namentlich des Ordnungsamt Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven.
Diese nachgeordneten Behörden nehmen sich des Waffenrechts, des Rechts über Sondernutzungen öffentlicher Flächen, des Versammlungsrechtes, des Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden aber auch des Schornsteinfegerwesens und des Sonn- und Feiertagsrechts an und gehen im Einzelfall Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Bürgern nach.

In der senatorischen Behörde fallen im gerichtlichen Vorverfahren die Entscheidungen über Widersprüche gegen polizeiliche und verwaltungspolizeiliche Verfügungen, ferner werden dem Innensenator Petitionen der Bremischen Bürger in diesen Bereichen zur Stellungnahme zugeleitet und Anfragen beantwortet. Zudem trifft die senatorische Behörde Grundsatzentscheidungen, die für die nachgeordneten Behörden maßgebend sind.

Eine wichtige Aufgabe auf dem Gebiet der öffentlichen Ordnung erfüllt der Senator für Inneres überdies in der Kostenabwicklung von Bombenentschärfungen im Bremer Erdreich, welche die Polizei im Zuge von Erschließungsmaßnahmen in Bremen und Bremerhaven bei Bedarf vornimmt.