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Kriminalitätsbekämpfung

Kaum ein gesellschaftliches Phänomen beeinträchtigt die öffentliche Sicherheit mehr als Kriminalität. Der Schutz vor Kriminalität und der Wunsch nach Sicherheit zählen zu den wichtigsten Grundbedürfnissen der Menschen. Sicherheit ist darüber hinaus auch für die Attraktivität einer Kommune von Bedeutung und ein wesentlicher Standortfaktor für die Investitionsbereitschaft der Wirtschaft.

Die konsequente und wirksame Verfolgung von Straftaten sowohl der Alltagskriminalität als auch organisierter Kriminalität gehört daher zu den ständigen Aufgaben der Polizei im Lande Bremen. Ein wesentliches Ziel ist es dabei, Kriminalität insgesamt zu senken und somit insbesondere die Gefahr für Menschen, Opfer von Straftaten zu werden, zu mindern.

Eine Übersicht über die registrierte Kriminalität gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die jährlich veröffentlicht wird.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreiem Bild der angezeigten Kriminalität führen. Die Erfassungsregeln sind bundesweit einheitlich.

Eine Präsentation zur Bedeutung und Zweck der PKS sowie ihren Möglichkeiten und Grenzen finden Sie hier.

Neben der Strafverfolgung ist die Verhütung von Straftaten – die Prävention – ein wichtiges Aufgabenfeld. Prävention setzt bei den Entstehungsbedingungen von Kriminalität an. Die Ursachen von Kriminalität sind sehr vielschichtig und liegen sowohl im individuellen als auch im gesellschaftlichen Bereich. Wichtige Faktoren sind dabei die Entwicklungsbedingungen junger Menschen in der Familie, Schule und Arbeitswelt, ebenso wie die örtliche Bevölkerungsstruktur, Wohnverhältnisse, die wirtschaftliche und soziale Situation oder das Freizeitverhalten. Zunehmende Tatgelegenheiten in einer freizügigen, konsumorientierten (Medien)Gesellschaft bei gleichzeitigem Abbau informeller und formeller sozialer Kontrolle wirken sich kriminalitätsfördernd aus.

Die Polizei ist nur bedingt in der Lage, kriminalitätsbegünstigende Faktoren zu beseitigen, weil sie auf viele gesellschaftliche Bereiche wie Erziehung, Schule, Wohnsituation oder Freizeitgestaltung keinen direkten Einfluss hat. Gefordert ist hier ein Zusammenwirken vieler gesellschaftlicher Kräfte und Einrichtungen und natürlich die Beteiligung des einzelnen Bürgers. Die Polizei im Lande Bremen ist auf dem Feld der Kriminalprävention als Akteur oder Berater ständig präsent und hat als Experte in Kriminalitätsfragen eine hohe Anerkennung in der breiten Gesellschaft erworben.

Der Senator für Inneres (Referat 31) unterstützt daher einen ressort- und behördenübergreifenden Ansatz mit aktiver Bürgerbeteiligung im Bereich der Kriminalprävention, in dem die jeweiligen Kompetenzen der beteiligten Stellen die größte Wirkung erzielen können.

Dazu wurde beim Senator für Inneres unter Beteiligung der Polizei Bremen und der Hochschule für Öffentliche Verwaltung die Kooperationsstelle Kriminalprävention eingerichtet. Die Kooperationsstelle Kriminalprävention verfolgt das Ziel, ein transparentes Netzwerk aus Sicherheitspartnern des öffentlichen und privaten Sektors aufzubauen zu stärken und kriminalpräventive Arbeit, Sicherheitspartnerschaften und Präventionsräte auf lokaler Ebene zu unterstützen und zu fördern.

Beide Ansätze, Repression (Strafverfolgung) und Prävention (Verhütung von Straftaten) bilden im Land Bremen die Grundlage für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung.

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Jugendschutz im Internet (pdf, 70.1 KB)