Sie sind hier:

Maritime Sicherheit

Für die maritime Sicherheit, zu der wasserschutzpolizeiliche, grenz- und schifffahrtspolizeiliche Angelegenheiten sowie das Thema Hafensicherheit gehören, ist das Referat 31 des Senators für Inneres zuständig.

Hafensicherheit

Die Erhöhung der Sicherheit im Bereich der Verkehrsträger und der Schutz vor terroristische Anschläge beschränkt sich nicht nur auf die Menschen und die Infrastruktur an Land. Die Häfen stellen eine wesentliche Lebensader für die Wirtschaftsstandorte Bremen und Bremerhaven dar und sind seit jeher im Blickpunkt nationaler und internationaler Sicherheitsexperten. Durch einen gewaltigen Kraftakt der Politik und der Wirtschaft hat es das Land Bremen geschafft, mit einem hohen Sicherheitsstandard die Wirtschaftsstandorte im internationalen Vergleich konkurrenzfähig zu halten. Um diese Marktstellung beibehalten und möglichst ausbauen zu können, ist es von entscheidender Bedeutung, neue Standards möglichst schnell und effektiv umzusetzen. Dazu zählt unter anderem die Bestrebung der Europäischen Union zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in den Häfen Richtlinie 2005/65/EG (pdf, 399.1 KB), deren Umsetzung in den Aufgabenbereich des Senators für Wirtschaft und Häfen und des Senators für Inneres und Sport fällt (vgl. hierzu folgende Senatsvorlage (pdf, 58.6 KB)).

Maritimes Sicherheitszentrum

In dem neuen Maritimen Sicherheitszentrum werden zukünftig alle Behörden und Einrichtungen, die Verantwortung für die maritime Sicherheit auf Nord- und Ostsee tragen, fachlich und räumlich konzentriert zusammen arbeiten. Kernstück der neuen Einrichtung wird ein Gemeinsames Maritimes Lagezentrum sein. Dort werden alle Informationen in einem „maritimen Lagebild“ zusammengeführt, die für die Beobachtung und Bewertung der maritimen Sicherheitslage notwendig sind.

In dem neuen Zentrum werden die Behörden des Koordinierungsverbundes Küstenwache (Bundespolizei, Zoll, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Fischereischutz), die Wasserschutzpolizeien der Küstenländer, der nationale Meldekopf (sog. Point of Contact) und das Havariekommando vereint. Änderungen der gesetzlichen Zuständigkeiten sind damit nicht verbunden. Jede Behörde bleibt räumlich und sachlich für ihren Aufgabenbereich zuständig.