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Kirchenaustritt erklären

Sie möchten aus der evangelischen oder katholischen Kirche austreten.

Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann in Bremen wie folgt erklärt werden:

  • bei der Bremischen Evangelischen Kirche, Haus der Kirche, Franziuseck 2-4, 28199 Bremen, Tel: +49 421 5597 0
  • bei der katholischen Kirche: Infopunkt URBI, Hohe Straße 7, 28195, Tel.: +49 421 3694 0.
    - in Bremen-Nord auch bei den jeweiligen katholischen Pfarrämtern in Bremen-Nord

Alternativ kann die Unterschrift auf einer Austrittserklärung von den folgenden Stellen beglaubigt werden:

  • bei allen Notarinnen und Notaren,
  • beim Standesamt Bremen-Mitte, wenn Ihre Postleitzahl mit den Ziffern 281, 282 oder 283 anfängt und
  • beim Standesamt Bremen-Nord, wenn Ihre Postleitzahl mit den Ziffern 287 anfängt  

Die Austrittserklärung wird Ihnen ausgehändigt. Bitte senden sie diese an die zuständige Kirche.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass

Sie können den Austritt direkt bei den jeweiligen Kirchen erklären oder die Unterschrift unter Ihrer Austrittserklärung von den Notarinnen und Notaren beglaubigen lassen.

Soweit die Beglaubigung ihrer Unterschrift in dem jeweils zuständigen Standesamt erfolgen soll, haben Sie die Möglichkeit, die Austrittserklärung vorab auszufüllen und im Standesamt unter Vorlage des Personalausweises zu unterschreiben. Die Unterschrift wird gegen eine Gebühr vom Standesbeamten beglaubigt.

Die Erklärung schicken Sie per Post an die zuständige Kirche, damit der Kirchenaustritt durch den Eingang bei der Kirche wirksam wird. Angehörige der römisch-katholischen Kirche, die in Bremen-Nord wohnhaft sind, senden die Austrittserklärung an das zuständige Pfarramt, da Bremen-Nord zum Bistum Hildesheim gehört.

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung des Kirchenaustritts wirksam geworden ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung

Keine Angabe möglich.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

5,50 EUR für die Beglaubigung der Unterschrift

Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.