Sie sind hier:

Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird mit der Geburt durch Abstammung von einem deutschen Elternteil erworben (Abstammungsprinzip). Seit dem 01.01.2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland (Territorialprinzip), wenn ein Elternteil bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt. Neben dem Geburtserwerb können hier lebende Migrant:innen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten.

In Bremen erwerben jährlich derzeit rund 2000 Migrant:innen durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese Zahl ist stark ansteigend. Hierbei handelt es sich um einen erfreulichen bundesweiten Trend.

Warum SIE! sich einbürgern lassen sollten:

Ein wesentliches Merkmal der Demokratie ist es, dass sich möglichst alle in einem Land lebenden Menschen am Willensbildungs- und Entscheidungsprozess beteiligen. Deshalb ist es gesellschaftspolitisch wichtig, dass eine möglichst hohe Deckung zwischen der Wohn- und der Wahlbevölkerung im Land besteht. Die deutsche Staatsangehörigkeit bedeutet die rechtliche Zugehörigkeit des Menschen zum deutschen Staat. Deutsche Staatsangehörige haben Rechte und Pflichten, die für Migrant:innen nicht oder nur eingeschränkt bestehen. Der deutsche Pass gibt Migrant:innen - insbesondere denjenigen, die nicht aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kommen – mehr Sicherheit und einige neue Rechte.

Diese sind vor allem:

  • Das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europaparlamentswahlen.
  • Die freie Wahl des Aufenthalts, des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes in Deutschland sowie in allen Ländern der Europäischen Union.
  • Die Zulassung zu jedem Beruf in Deutschland einschließlich des freien Zugangs zum öffentlichen Dienst und die Möglichkeit, verbeamtet werden zu können.
  • Das Recht zur Gründung von politischen Parteien sowie
  • die Reisefreiheit ohne Visum in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas und den gleichzeitigen Schutz im Ausland durch deutsche Auslandsvertretungen (Konsulate oder Botschaften).
  • Ein Teil Deutschlands und der Europäischen Union sein.

Die Einbürgerung ist Ausdruck dafür, dass sich ein Mensch als gleichwertiger Teil der Gesellschaft versteht, in der er lebt! Von Seiten der Aufnahmegesellschaft bedeutet die Einbürgerung die Anerkennung der Integrationsleistungen dieses Menschen. Gleichzeitig ist sie Ausdruck des gesellschaftlichen Bestrebens, Menschen ohne deutschen Pass als aktive Bürger:innen zu betrachten und zu gewinnen.

Kurz: Einbürgerung ist die höchste Stufe der Integration!

Wer kann sich einbürgern lassen?

Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag der betroffenen Person. Wer dauerhaft in Deutschland lebt und noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann ab dem 16. Lebensjahr einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter - im Regelfall die Eltern - den Antrag stellen.

Für eine Einbürgerung gelten unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen. Diese sind davon abhängig, ob ein gesetzlicher Anspruch auf Einbürgerung besteht oder ob die Einbürgerung im Ermessen der Behörde steht.

Nähere Informationen erhalten Sie über die folgende Internetseite:

Einbürgerung (bremen.de)

Hiervon unabhängig haben Sie – zu Ihrer Orientierung – die Möglichkeit, sich (unverbindlich) über den folgenden Quick-Check über Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung zu informieren:

Einbürgerung - Quick-Check - BayernPortal

Welche Behörde ist für mich zuständig?

Das ist abhängig davon, ob man in der Stadtgemeinde Bremen oder in der Stadtgemeinde Bremerhaven lebt.

Wer in der Stadtgemeinde Bremen lebt, muss sich an die folgende Behörde wenden:

Migrationsamt

Stresemannstraße 48
28207 Bremen

+49 421 361 88670
+49 421 496 12370
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montags: 8:00 - 17:00 Uhr
Mittwochs und donnerstags: 8:00 - 12:00 Uhr

Wer in der Stadtgemeinde Bremerhaven lebt, muss sich an die folgende Behörde wenden:

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Bürger- und Ordnungsamt
Stadthaus 5
Hinrich-Schmalfeldt-Straße
27576 Bremerhaven

Öffnungszeiten:
Montags: 08:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr
Mittwochs: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Freitags: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung!

Unterstützungsangebote (denn Bremen hilft!):

Einbürgerungsinteressierte Personen können beim Bremer Rat für Integration und durch sogenannte Einbürgerungslots:innen Unterstützung finden. Letztgenannte sind ehrenamtlich tätige Personen, die selbst eingebürgert wurden und Migrant:innen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Erfahren Sie mehr über den Bremer Rat für Integration und Einbürgerungslots:innen bei

Frau Irem Gündüz

Bremer Rat für Integration


Das Büro des Bremer Rats für Integration finden Sie an zwei Standorten an den folgenden Wochentagen:

Dienstags und mittwochs
Kulturzentrum Lagerhaus
Schildstraße 12 - 19, 28203 Bremen

Donnerstags
Bremische Bürgerschaft im Büro Bremer Rat f. Integration
Am Markt 20, 28195 Bremen

Die Beratungen finden jeweils in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr statt. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Für eine erste Kontaktaufnahme nutzen Sie auch gerne unser Onlineformular zur Einbürgerung.
Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung.

Zu Ihrer Orientierung und Unterstützung:

Wichtige Erlasse zu den Bereichen Staatsangehörigkeit und Einbürgerung!

Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei optionspflichtigen Personen nach § 29 StAG (pdf, 84.2 KB)

Einbürgerungserleichterungen für gut integrierte junge Ausländerinnen und Ausländer mit humanitärem Aufenthaltstitel und langjährigem Aufenthalt (pdf, 25.1 KB);

Einbürgerung minderjähriger Einbürgerungsbewerber unter vorübergehender Hinnahme von Mehrstaatigkeit (pdf, 81.8 KB);

Wirtschaftliche Einbürgerungsvoraussetzungen des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG (pdf, 106.5 KB);

Entscheidung bei Straffälligkeit gemäß § 12a StAG (pdf, 81.7 KB);

Prüfung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache in Einbürgerungsverfahren (pdf, 91.7 KB);