Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird mit der Geburt durch Abstammung von einem deutschen Elternteil erworben (Abstammungsprinzip). Seit dem 01.01.2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland (Territorialprinzip), wenn ein Elternteil bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt (zu den konkreten Voraussetzungen: Stadtamt
). Neben dem Geburtserwerb können hier lebende Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten.
Lass Dich einbürgern – Bremen will Dich!
In Bremen erwerben jährlich rund 1.500 Ausländerinnen und Ausländer durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit. In jüngster Zeit nimmt die Zahl der Einbürgerungen jedoch ab. Nicht nur in Bremen, sondern auch bundesweit wird dieser Trend beobachtet. Angesichts öffentlicher Debatten um die Verschärfung von Einbürgerungsvoraussetzungen ist möglicherweise bei vielen der Eindruck entstanden, dass es besonders schwierig sei, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Senator für Inneres und Sport gemeinsam mit der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales vom 14. April bis 14. Mai 2009 eine Einbürgerungskampagne durchgeführt. Die
Ergebnisse der Kampagne (pdf, 5.3 MB) haben wir für Sie zusammengestellt.
Warum sollte man sich einbürgern lassen?
Ein wesentliches Merkmal der Demokratie ist es, dass sich möglichst alle in einem Land lebenden Menschen am Willensbildungs- und Entscheidungsprozess beteiligen. Deshalb ist es gesellschaftspolitisch wichtig, dass eine möglichst hohe Deckung zwischen der Wohn- und der Wahlbevölkerung im Land besteht. Die deutsche Staatsangehörigkeit bedeutet die rechtliche Zugehörigkeit natürlicher Personen zum deutschen Staat. Deutsche Staatsangehörige haben Rechte und Pflichten, die für Ausländerinnen und Ausländer nicht oder nur eingeschränkt bestehen. Der deutsche Pass gibt Ausländerinnen und Ausländern - insbesondere denjenigen, die nicht aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kommen - mehr Sicherheit und einige neue Rechte.
Diese sind vor allem:
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Wer kann sich einbürgern lassen?
Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag der betroffenen Person. Wer dauerhaft in Deutschland lebt und noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann ab dem 16. Lebensjahr einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter - im Regelfall die Eltern - den Antrag stellen.
Für eine Einbürgerung gelten unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen. Diese sind davon abhängig, ob ein gesetzlicher Anspruch auf Einbürgerung besteht oder ob die Einbürgerung im Ermessen der Behörde steht. Da die Voraussetzungen für eine Einbürgerung von der individuellen Situation der Antragstellerin und des Antragsteller abhängen, erfolgt im Land Bremen vor einer Antragstellung eine Erstberatung in der zuständigen Einbürgerungsbehörde.
Für die Stadtgemeinde Bremen ist die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde:
Stadtamt - Staatsangehörigkeitsbehörde
Stresemannstraße 48
28207 Bremen
Tel.: +49 421 361 88670
Fax: +49 421 496 12370
E-Mail: einbuergerung@stadtamt.bremen.de
Öffnungszeiten:
Mo 8:00 - 17:00 Uhr
Mi + Do 8:00 - 12:00 Uhr
Konkretere Informationen zu den Voraussetzungen 
Für die Stadt Bremerhaven ist die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde:
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Bürger- und Ordnungsamt
Stadthaus 5
Hinrich-Schmalfeldt-Straße
27576 Bremerhaven
Kontakt:
Frau Beyer
Tel.: +49 471 590 3795
E-Mail: Eva.Beyer@magistrat.bremerhaven.de
Öffnungszeiten:
Montag: 08.00 - 12:00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Konkretere Informationen zu den Voraussetzungen 









