Sie sind hier:
  • Wir über uns

Organisationsrechtliche Stellung

Oberste Landesbehörde der Freien Hansestadt Bremen

Der Senator für Inneres ist das Innenministerium des Zwei-Städte-Staates Bremen. Als oberste Landesbehörde ist die senatorische Dienststelle nicht nur an der Regierungstätigkeit beteiligt, sondern übt auch die Rechts- und Fachaufsicht über die Landeseinrichtungen in ihrem Geschäftsbereich (z.B. die Polizei oder das Landesamt für Verfassungsschutz) aus.

Der Senator für Inneres bereitet die Beratungen des Senats zu Fragen der Innenpolitik vor, wozu auch die Erarbeitung von Gesetzentwürfen gehört. Darüber hinaus beantwortet der Senator für Inneres Anfragen der Bürgerschaft (einschließlich Petitionen), die sich auf den Themenbereich Inneres beziehen. Außerdem vertritt er – vor allem über die Innenministerkonferenz und die Ausschüsse des Bundesrates – die innenpolitischen Interessen des Landes Bremen gegenüber den anderen Bundesländern und dem Bund.

Die Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht über die Landeseinrichtungen, die dem Geschäftsbereich des Senators für Inneres zugeordnet sind, erfolgt durch die einzelnen Fachreferate der senatorischen Dienststelle. Im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht wird die Verwaltungstätigkeit der zugeordneten Behörden dahingehend überprüft, ob sie rechtmäßig und zweckmäßig ist. Darüber hinaus entscheidet die senatorische Dienststelle auch über Widersprüche, die Bürgerinnen und Bürger gegen Entscheidungen der zugeordneten Behörden einlegen.

Kommunalbehörde der Stadtgemeinde Bremen

Gem. Art. 148 Abs. 1 Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen nimmt der Senator für Inneres in der Stadtgemeinde Bremen zugleich die Aufgabe des städtischen Dezernats für Recht und Ordnung wahr. Insoweit ist die senatorische Dienststelle nicht nur oberste Verwaltungsstelle für alle stadtbremischen Kommunalangelegenheiten im Bereich Inneres, sondern übt auch die Aufsicht über weitere städtische Behörden aus.