Gemäß § 1 des Gesetzes über die Deputationen können die Die Bürgerschaft (Landtag) und die Stadtbürgerschaft für einzelne Zweige der Verwaltung nach Artikel 129 Absatz 1 der Landesverfassung staatliche beziehungsweise städtische Deputationen einsetzen. In der 20. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft wurde so die Deputation für Inneres für den Landesbereich und den Stadtbremischen Bereich eingesetzt. Deputationen tagen wie die Parlamentsausschüsse grundsätzlich öffentlich.
Gemäß §6 des Gesetzes über die Deputationen wählt die Deputation eine Sprecherin oder einen Sprecher. Diese Person hat den Vorsitz der Deputation. Für Die Einberufung, Durchführung und Protokollierung der Sitzung wird beim dem Verwaltungszweig eine Geschäftsstelle ausgewiesen. Der Innensenator stellt sicher, dass die Sprecherin oder der Sprecher ihre oder seine Vorsitzfunktion ausüben kann.
Geschäftsstelle der Deputation für Inneres
Contrescarpe 22/24
28203 Bremen
Leiter der Geschäftsstelle:
Christian Modder
Leiter des Referates -S1-
Termin | Sitzungsbeginn |
---|---|
11. Januar 2024 | 15.00 Uhr |
Termin | Sitzungsbeginn |
29. Februar 2024 | 14.30 Uhr |
Termin | Sitzungsbeginn |
04. April 2024 | 14.30 Uhr |
Staatliche Deputation für Inneres - 21. WP, 8. Sitzung am 29.02.2024
Staatliche Deputation für Inneres - 21. WP, 6. Sitzung am 11.01.2024
Staatliche Deputation für Inneres - 21. WP, 3. Sitzung am 22.11.2023
Staatliche Deputation für Inneres - 21. WP, 2. Sitzung am 02.11.2023
Staatliche Deputation für Inneres - 21. WP, 1. Sitzung am 21.09.2023
Die Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Deputation bildet unter anderem das Gesetz über die Deputationen, dessen aktuellste Fassung Sie hier einsehen können: Rechtsgrundlagen weiter
Informationen zu den Sitzungen der Deputation für Sport finden Sie auf der Seite des Sportamtes weiter