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Das Personalauswahlverfahren bei der Senatorin für Inneres und Sport

Sie haben Fragen zum Auswahlverfahren?

Hallo und herzlich Willkommen auf der Frage-und-Antwort-Seite rund um das Bewerberverfahren bei der Senatorin für Inneres und Sport.

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Funktion in unserem Ressort interessieren. In unseren FAQ haben wir Antworten auf Ihre Fragen vorbereitet. Sollte Ihre Frage hier nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne über die E-Mail-Adresse personalgewinnung@inneres.bremen.de.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Unsere FAQ warten auf Sie!

Das Bewerbungsverfahren bei der Freien Hansestadt Bremen


Bewerbungsvideo FAQ Karriereportal (mp4, 25.5 MB)
Das obige Video zeigt exemplarisch den Bewerbungs- und Auswahlprozess bei der Freien Hansestadt Bremen. Der hier dargestellte Prozess kann, aber muss so nicht im Detail ablaufen. Wir möchten Ihnen mit diesem Video einen Einblick in unsere internen Prozesse ermöglichen und so erklären, welche Schritte Ihre Bewerbung bei uns durchläuft.

Vor meiner Bewerbung

Wo finde ich die Stellenausschreibungen?

Die Stellenausschreibungen der Senatorin für Inneres und Sport finden Sie auf der Karriereseite der Freien Hansestadt Bremen.
Auf dieser Seite können Sie sich regelmäßig über aktuelle Ausschreibungen informieren. Es besteht eine Filtermöglichkeit nach Dienststellen. Um unsere Stellenausschreibungen zu finden, filtern Sie gerne nach „Senatorin für Inneres und Sport“.

Wir freuen uns sehr auf Ihre Bewerbung!

Kann ich mich auch initiativ bewerben?

Gerne! Senden Sie Ihre Initiativbewerbung mit Ihrem Lebenslauf und einem Nachweis über Ihre Qualifikation(en) per Mail an personalgewinnung@inneres.bremen.de. Sie erhalten innerhalb von drei Tagen Rückmeldung zur Ihrer Bewerbung.

Wie sind die Bewerbungsfristen?

Für jede Stellenausschreibung gibt es in der Regel eine dreiwöchige Bewerbungsfrist. Die Information bezüglich der Bewerbungsfrist finden Sie auf der letzten Seite der Stellenausschreibung.

Kann ich automatisch über aktuelle Stellenausschreibungen informiert werden?

Ja, Sie können sich über den Newsletter der Karriereseite anmelden und werden so jederzeit automatisch über passende neue Stellenanzeigen informiert.

Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen und in welcher Form?

Wir legen großen Wert darauf, den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten. Um die rechtlichen Vorgaben zu befolgen, werden für die Auswahlentscheidung neben Ihrer aussagefähigen Bewerbung die folgenden Unterlagen zwingend benötigt:

  • Ihren Lebenslauf, aus welchem sich Ihr bisheriger beruflicher Werdegang sowie Ihre Qualifikationen und Erfahrungen ergeben
  • Nachweise über die Erfüllung der zwingenden Voraussetzungen wie z.B. der Nachweis Ihrer Berufsausbildung, Ihres Studienabschlusses oder der Nachweis der Laufbahnbefähigung. Bei einem ausländischen Bildungsabschluss ist zusätzlich die Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen mit vorzulegen
  • Ein Arbeitszeugnis oder bei Beamt:innen eine dienstliche Beurteilung der aktuellen Tätigkeit, welches/welche zum Zeitpunkt der Bewerbung höchstens 9 Monate alt ist und den Beurteilungszeitraum erkennen lässt. Die Beurteilung oder das Zeugnis kann bei Nichtvorhandensein bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden
  • Ggf. Nachweis der Schwerbehinderung
  • Sofern Sie bei einem öffentlichen Arbeitgeber tätig sind, benötigen wir Ihre Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Kontaktangabe der personalaktenführenden Stelle (Name und Mailadresse)

Bitte achten Sie darauf, dass je nach Ausschreibung zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können (zum Beispiel: Führerschein).

Senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen an das Postfach personalgewinnung@inneres.bremen.de in möglichst nur einer PDF-Datei. Achten Sie auf die Angabe der Kennziffer. Diese finden Sie in der Überschrift der Stellenausschreibung.

Bitte sehen Sie von einer Bewerbung per Post ab. Bewerbungen in Papierform können nicht zurückversandt werden. Vielen Dank.

Was bedeuten die „zwingenden Qualifikationen“ und die „Fähigkeiten, die ich bestenfalls mitbringen sollte“?

Leider dürfen wir aus rechtlichen Gründen Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen, wenn Sie keine der genannten zwingenden Qualifikationen in der Ausschreibung vorweisen.

Sollten Sie hingegen nicht über alle genannten Fähigkeiten oder Erwartungen verfügen, die Sie bestenfalls mitbringen sollten, ist dies kein Hinderungsgrund für Ihre Bewerbung. Wir können Ihre Bewerbung dennoch berücksichtigen.
Wir leben eine aktive Personalentwicklung. Die fehlenden Fähigkeiten erlernen Sie daher bei uns.

Was bedeutet die jeweilige Entgeltgruppe in der Ausschreibung? Welcher Erfahrungsstufe werde ich zugeordnet?

Die Entgeltgruppe nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) regelt das Gehalt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Im Internet finden Sie die Gehaltstabellen des TV-L, die Ihnen eine Übersicht über das Gehalt der jeweiligen Stelle gibt.

Die Besoldungsgruppe die mit einem „A“ gekennzeichnet ist, bezieht sich auf Beamte:Beamt:innen.

Die Stufenzuordnung muss immer im Einzelfall betrachtet werden, da sie sich nach unterschiedlichen Aspekten bemisst. Zum Beispiel ist zu beachten, ob Sie bereits bei der Freien Hansestadt Bremen tätig sind oder waren, ob Sie aus dem TVöD in den TV-L wechseln oder ob Sie zuvor noch nicht im öffentlichen Dienst tätig waren. Doch auch, wenn Sie noch nie im öffentlichen Dienst tätig waren, wird individuell betrachtet, welche Berufserfahrungen anerkannt werden können.

Ich habe noch Fragen zu der Ausschreibung oder der Stelle. An wen kann ich mich wenden?

In der jeweiligen Stellenausschreibung finden Sie die Leitung der Organisationseinheit. Zögern Sie nicht, Ihre Fragen zu dem Aufgabengebiet, dem Team oder dem Einsatzort direkt an die Führungskraft zu stellen. Auch vor einem Vorstellungsgespräch können Sie bereits offene Fragen mit Ihrer zukünftigen Führungskraft abstimmen.

Allgemeine Fragen zum Bewerbungsprozess und zum Datenschutz stellen Sie bitte an

Franziska Gresens

Contrescarpe 22-24
28203 Bremen

Nach meiner Bewerbung

Erhalte ich eine Empfangsbestätigung und kann ich Unterlagen nachreichen?

Ja, wenn Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung von uns. Sie werden gegebenenfalls darüber informiert, wenn Unterlagen nachgereicht werden müssen. Hierzu wird Ihnen eine Frist benannt.

Wann wird meine Bewerbung berücksichtigt?

Ihre Bewerbung kann berücksichtigt werden, wenn Sie eine der sogenannten „zwingenden Qualifikationen“ mitbringen. Welche dies sind, finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie mit Ihrem Abschluss die zwingenden Qualifikationen erfüllen, zögern Sie nicht, Ihre Frage an personalgewinnung@inneres.bremen.de zu senden.

Nach welchen Kriterien wird die Auswahlentscheidung getroffen?

Die Auswahlentscheidungen im öffentlichen Dienst unterliegen rechtlichen Vorgaben. So ist die Auswahlentscheidung gemäß dem Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.

Die Kriterien beinhalten zum Beispiel das Abprüfen Ihrer Qualifikation, die Sichtung und Beachtung aktueller Zeugnisse und Beurteilungen und die Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen der geforderten Anforderungen, die Sie mitbringen.

Nachdem die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der am besten geeigneten Bewerber:innen anhand der Bewerbungsunterlagen ermittelt wurden, werden diese zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, um diese Einschätzung zu bestätigen oder zu revidieren.

Wie lange dauert das Auswahlverfahren?

Die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung dauert meistens drei Wochen. Danach entsteht eine weitere Frist für die Nachreichung von Unterlagen. Kurz danach findet das persönliche Kennenlernen mit den Bewerber:innen statt und es wird die geeignetste Person ausgewählt. Auswahlentscheidungen sind im öffentlichen Dienst mitbestimmungspflichtig. Das bedeutet, dass die Personalvertretungsgremien, wie der Personalrat, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung an der Auswahlentscheidung schriftlich beteiligt werden.

Durch diese Vielzahl an Schritten kann ein Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst leider auch über zwei Monate gestreckt sein. Wir können Ihnen jedoch jederzeit Antwort geben, zu wann Sie voraussichtlich von uns Rückmeldung erhalten. Wir sind daran interessiert, Sie schnellstmöglich kennenzulernen und an Bord zu holen.

Ab wann kann ich mit einem Vorstellungsgespräch rechnen?

Die Vorstellungsgespräche finden meistens etwa drei Wochen nach Bewerbungsfristende statt. In vielen Verfahren können wir Sie sogar schon früher zu einem persönlichen Kennenlernen einladen.

Ich bin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Wie kann ich mich darauf vorbereiten?

Die Vorbereitungen zu einem Vorstellungsgespräch können sehr vielfältig sein:

  • Analysieren und reflektieren Sie die Stellenausschreibung. Was interessiert Sie an genau dieser Stelle? Welche Aufgaben werden Sie erwarten? Was macht Sie zu dem:der geeignetsten Bewerber:in?
  • Sie können sich unter einigen Aufgaben nichts vorstellen oder haben Fragen zu einigen Aufgabenbereichen? Zögern Sie nicht und rufen Sie gerne die benannte Führungskraft im Verfahren an. Sie beantwortet gerne Ihre Fragen und berichtet vom Arbeitsalltag.
  • Betrachten Sie die Erwartungen an Sie als Bewerber:in aus dem Ausschreibungstext. Reflektieren Sie Ihre Fähigkeiten und überlegen Sie, welche Fähigkeiten und Kenntnisse Sie mitbringen und warum. Wo haben Sie diese Fähigkeiten und Kenntnisse bereits anwenden müssen?
  • Welche Fragen haben Sie an uns? Bringen Sie diese gerne mit zu unserem Kennenlernen.

Was passiert, wenn ich zum Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs im Urlaub oder krank bin?

An den Vorstellungsgesprächen im öffentlichen Dienst sind viele Menschen beteiligt. Leider können wir daher nicht gewährleisten, dass wir Vorstellungsgespräche nachholen, wenn Sie diese zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder einer Urlaubsreise nicht wahrnehmen können. Sollten wir im ersten Durchgang keine geeignete Person für die Stelle gefunden haben, kommen wir bei Bedarf wieder auf Sie zu.

Wer nimmt an den Vorstellungsgesprächen teil?

Ihnen wird bei der Einladung zum Gespräch mitgeteilt, welche Personen Sie an dem Tag begrüßen werden.

Bei dem persönlichen Kennenlernen mit Ihnen nimmt in der Regel die direkte Führungskraft und gegebenenfalls die Dienststellenleitung teil. Zudem ist das Personalreferat als Wächterin des Auswahlverfahrens mit einer Person in den Auswahlgesprächen vertreten. Weiterhin werden die Personalvertretungsgremien an den Gesprächen beteiligt. Diese sind folgendermaßen vertreten:

  • ein Mitglied des Personalrats,
  • die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sowie
  • die Schwerbehindertenvertretung.

Der Personalrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten der Dienststelle und hat zur Aufgabe sicherzustellen, dass keine sachfremden Erwägungen bei der Personalauswahl herangezogen werden. Der Personalrat wirkt im Anschluss der Gespräche der Personalmaßnahme im Rahmen einer Mitbestimmung mit.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftrage befasst sich mit der mit der Förderung und Durchsetzung der der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und allen anderen Geschlechtern und soll Diskriminierung in Organisationen erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten. Diese Perspektive bezieht sie in das Auswahlverfahren ein.

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen und ist zu beteiligen, sobald die Bewerbung einer schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Person vorliegt.

Im Einladungsschreiben werden Sie darüber informiert, in welcher Form das Vorstellungsgespräche (strukturiertes Interview, Rollenspiel, Präsentation oder schriftliche Aufgabe) stattfinden wird. Die Einladung erfolgt rechtzeitig, sodass noch genügend Zeit zur Vorbereitung beziehungsweise zur Einholung von Informationen vom Fachbereich besteht.

Um die Chancengleichheit und den objektiven Leistungsvergleich zu gewährleisten werden strukturierte Interviews durchgeführt. Das bedeutet, dass allen Bewerber:innen die gleichen Fragen gestellt werden. Die Fragestellungen orientieren sich zwingend an den Erwartungen der ausgeschriebenen Stelle im Ausschreibungstext.

Ein Vorstellungsgespräch dauert etwa 45 Minuten. Auch ein Rollenspiel oder eine schriftliche Aufgabe können zusätzlich ein Teil des Vorstellungsgespräches sein. Sie werden im Vorfeld über den zeitlichen Rahmen und den Aufbau des Auswahlgesprächs informiert.

Tipp: Informieren Sie sich über das Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle, um sich gut vorzubereiten. Beachten Sie ebenfalls die Fragen zur Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch hier in den FAQ.

Wie läuft ein Vorstellungsgespräch ab?

Im Einladungsschreiben werden Sie darüber informiert, in welcher Form das Vorstellungsgespräche (strukturiertes Interview, Rollenspiel, Präsentation oder schriftliche Aufgabe) stattfinden wird. Die Einladung erfolgt rechtzeitig, sodass noch genügend Zeit zur Vorbereitung beziehungsweise zur Einholung von Informationen vom Fachbereich besteht.

Um die Chancengleichheit und den objektiven Leistungsvergleich zu gewährleisten werden strukturierte Interviews durchgeführt. Das bedeutet, dass allen Bewerber:innen die gleichen Fragen gestellt werden. Die Fragestellungen orientieren sich zwingend an den Erwartungen der ausgeschriebenen Stelle im Ausschreibungstext.

Ein Vorstellungsgespräch dauert etwa 45 Minuten. Auch ein Rollenspiel oder eine schriftliche Aufgabe können zusätzlich ein Teil des Vorstellungsgespräches sein. Sie werden im Vorfeld über den zeitlichen Rahmen und den Aufbau des Auswahlgesprächs informiert.

Tipp: Informieren Sie sich über das Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle, um sich gut vorzubereiten. Beachten Sie ebenfalls die Fragen zur Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch hier in den FAQ.

Wann erhalte ich eine Absage bzw. eine Zusage?

Eine Absage erhalten Sie direkt nachdem die Auswahlentscheidung von den Personalvertretungsgremien mitbestimmt wurde. Eine Zusage erhalten Sie nach Ablauf der sogenannten Widerspruchsfrist.

Wann erhalte ich ein Feedback?

Über Ihr Vorstellungsgespräch können Sie sich gerne ein Feedback einholen. Bitte senden Sie uns dazu eine Mail an personalgewinnung@inneres.bremen.de.
Für dieses Feedback nehmen wir uns Zeit, damit Sie genau erfahren, wie Sie sich auf zukünftige Bewerbungsgespräche besser vorbereiten können. Wir terminieren gerne einen telefonischen Austausch mit Ihnen nach Erhalt einer Absage.

Nach meiner Auswahl

Wann erhalte ich meinen Arbeitsvertrag?

Als Tarifangestellte:r erhalten Sie einen Arbeitsvertrag. Bei Beamten:Beamtinnen ist dies anders.
Bei der Zusage zur Stelle erfragen wir bei Ihnen, ob Sie die Stelle annehmen möchten und zu wann Sie starten können. Sobald der Starttermin bei uns bekannt ist, wird Ihnen schnellstmöglich ein Arbeitsvertrag ausgestellt. Der Inhalt des Vertrags richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L), den Sie schon vorab im Internet einsehen können.

In welche Erfahrungsstufe werde ich eingeordnet?

Die Stufenzuordnung muss immer im Einzelfall betrachtet werden, da sie sich nach unterschiedlichen Aspekten bemisst. Zum Beispiel ist zu beachten, ob Sie bereits bei der Freien Hansestadt Bremen tätig sind oder waren, ob Sie aus dem TVöD in den TV-L wechseln oder ob Sie zuvor noch nicht im öffentlichen Dienst tätig waren. Doch auch dann wird individuell betrachtet, welche Berufserfahrungen anerkannt werden können.

Wie verläuft der weitere Einstellungsprozess?

Bei einer Zusage wird sich Ihr:e zuständige:r Personalsachbearbeiter:in des integrierter Personalservices der Performa Nord bei Ihnen melden. Die/Der Sachbearbeiter:in begleitet Sie im gesamten Einstellungsprozess, wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen dafür benötigt werden und steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Ihre Frage war hier nicht mit dabei?

Dann melden Sie sich gerne per Mail an personalgewinnung@inneres.bremen.de.

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