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Rettungswesen

Aufgaben des Rettungsdienstes

Der Rettungsdienst dient dazu, die Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, des Notfalltransportes und des qualifizierten Krankentransportes flächendeckend zu versorgen. Zu den Aufgaben des Rettungsdienstes gehören demnach:

a) bei Verletzten oder Kranken, die sich in Lebensgefahr befinden (Notfallpatienten), am Notfallort lebensrettende Maßnahmen durchzuführen (präklinische Versorgung) und soweit angezeigt, ihre Transportfähigkeit herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Behandlung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern (Notfallrettung),

b) sonstige Notfallpatienten, die sich nicht in unmittelbarer Lebensgefahr befinden, aber bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht in kurzer Zeit medizinische Hilfe erhalten, oder bei denen die Notwendigkeit einer präklinischen Versorgung nicht ausgeschlossen werden kann, unter fachlicher Betreuung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Behandlung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern (Notfalltransport),

c) zur Versorgung von Notfallpatienten den Transport von lebenswichtigen Medikamenten, Blutversorgungen und von Organen für Transplantationen durchzuführen,

d) sonstige verletzte, kranke oder hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, aber nach ärztlicher Beurteilung während einer Beförderung der fachlichen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist, zu befördern (qualifizierter Krankentransport).

Zuständige Behörden und Einrichtungen

Das Rettungswesen fällt nach dem Grundgesetz in die Kompetenz der Länder. Der Rettungsdienst wird als Aufgabe der Gefahrenabwehr hoheitlich ausgeführt.

Fachaufsichtsbehörde ist der Senator für Inneres (Referat 33).

Aufgabenträger sind für den bodengebundene Rettungsdienst die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, für die Luftrettung das Land Bremen.

In der Stadtgemeinde Bremen wird der bodengebundene Rettungsdienst vom Senator für Inneres organisiert. Hierzu gehört u.a. die Aufsicht über die Leistungserbringer in personeller und sachlicher Hinsicht auf Ordnungsgemäßheit und Leistungsstand, die Festlegung der Vorhaltungen der Leistungserbringer, die Standortfestlegung der Rettungswachen, die Erarbeitung der Rettungsdienstgebühren einschließlich der Verhandlungen mit den Kostenträgern und das Controlling der Einnahmen und Ausgaben.

Betrieben wird der Rettungsdienst in erster Linie von der Berufsfeuerwehr. Daneben sind als Leistungserbringer der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz und der Malteser Hilfsdienst eingebunden. Im Bereich des qualifizierten Krankentransports sind darüber hinaus mehrere private Anbieter tätig.

In der Stadtgemeinde Bremerhaven wird die Notfallversorgung ausschließlich durch die Feuerwehr betrieben, während im qualifizierten Krankentransport ebenfalls private Anbieter tätig sind.

Für die Luftrettung bedient sich das Land Bremen der ADAC Luftrettung GmbH. Diese hat am Klinikum Links der Weser den Rettungshubschrauber „Christoph 6“ stationiert, der mit einem Piloten, einem Rettungsassistenten oder Notfallsanitäter und einem Notarzt besetzt wird.

Der Rettungshubschrauber fliegt im Jahr etwa 1.700 Einsätze.

In der Stadtgemeinde Bremen werden vom stadtbremischen Rettungsdienst, in Abhängigkeit der Tageszeit, bis zu 26 Rettungswagen, 4 NTW, 1 HanseSani, 5 NEF und 1 ITW vorgehalten. Ferner stehen noch bis zu fünf RTW zur Spitzenabdeckung an den Wachen der Berufsfeuerwehr, welche von Löschfahrzeugbesatzungen besetzt werden können, zur Verfügung. Die örtliche Verteilung ist derart vorgenommen worden, dass mindestens 95 % aller Notfälle innerhalb einer Eintreffzeit von 10 Minuten bedient werden können (Hilfsfrist). Der öffentliche Rettungsdienst bedient jährlich ca. 76.000 Einsätze.

Es gibt in Bremen derzeit 16 Rettungswachen (davon 6 Feuer- und Rettungswachen und einen kombinierten ITW-Standort) und fünf Notarztstandorte. Die weiteren Standorte verteilen sich auf die eingebundenen Hilfsorganisationen wie dem ASB, dem DRK und dem MHD. (Stand: 2020)

In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind gemäß Bedarfsplanung in der Notfallrettung 5 Rettungswagen und 2 Notarzteinsatzfahrzeuge durch den Rettungsdienst der Feuerwehr besetzt. 2 weitere Fahrzeuge stehen für die Spitzenabdeckung zur Verfügung und werden anlassbezogen durch Springerbesatzungen aus dem Brandschutz besetzt. Es werden jährlich ca. 17.500 Einsätze im Rettungsdienst bedient.

Die Einsatzzahlen geben den Stand aus dem Jahr 2019 wieder.

Die Einsätze des Rettungsdienstes werden über die Feuerwehr- und Rettungsleitstellen, die ständig mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und mit den notwendigen technischen Einrichtungen ausgestattet sind, koordiniert.

Der öffentliche Rettungsdienst wird grundsätzlich über die Krankenkassen als Kostenträger gebührenfinanziert.

Maßgebliche Rechtsvorschriften

Bremische Hilfeleistungsgesetz (pdf, 170 KB)

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