Der behördliche Weg zur Eheschließung
Der behördliche Teil des Weges zur Eheschließung besteht aus drei Schritten.
Weitere Informationen: siehe unter Verfahren.
Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt im Standesamt des Wohnsitzes. Haben die Eheschließenden unterschiedliche Wohnorte, ist die Anmeldung der Eheschließung wahlweise in einem der Standesämter möglich.
Die Stadt Bremen hat zwei Standesamtsbezirke. Die Anmeldung für Eheschließende mit Wohnsitz in Bremen-Mitte erfolgt deshalb im Standesamt Bremen-Mitte, für Eheschließende mit Wohnsitz in Bremen-Nord erfolgt diese im Standesamt Bremen-Nord. Die Eheschließung kann in jedem Standesamt im Bundesgebiet erfolgen.
Schritt 1: Voranmeldung
Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Voranmeldung. Den Link für das jeweilige Standesamt finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service".)
Sie verkürzt die Bearbeitungszeit. Das Standesamt erhält über die Online-Voranmeldung die von Ihnen angegebenen Daten und kann Ihnen dann Auskunft über die erforderlichen Unterlagen erteilen.
Diese Auskunft erhalten Sie per E-Mail und sollte spätestens nach einer Woche bei Ihnen eingegangen sein.
Bitte haben Sie ein wenig Geduld und sehen Sie bitte auch von Sachstandsanfragen ab.
Soweit Sie nach einer Woche noch keine Antwort erhalten haben sollten, wenden Sie sich bitte an ehe@inneres.bremen.de.
Danach kann die Anmeldung zur Eheschließung nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Wenn Sie die Online-Voranmeldung nicht nutzen möchten oder können, werden die entsprechenden Auskünfte während der Öffnungszeiten in den Standesämtern (siehe unter "Zuständige Stellen") erteilt. Für dieses Vorgespräch ist es zunächst ausreichend, wenn es von einer/einem der künftigen Ehepartner_innen wahrgenommen wird.
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist das jeweilige Landesrecht/ausländische Recht zu beachten. Das Gleiche gilt, wenn Sie im Ausland geboren wurden sowie bei Vorehen und/oder deren Aufhebung im Ausland.
Schritt 2: Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Standesamt möglich. Bei der Anmeldung der Eheschließung werden die vorzulegenden Unterlagen geprüft. Sie erhalten Informationen z.B. über die Namensführung und den Ablauf des Tages der Eheschließung. Sobald festgestellt wird, dass die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind, ist die Anmeldung der Eheschließung 6 Monate gültig.
Grundsätzlich soll der Termin zur Anmeldung der Eheschließung von beiden Partner_innen wahrgenommen werden. Ist eine/r verhindert, kann dieser eine Vollmacht (Beitrittserklärung) erteilen. Den Vordruck finden Sie bei den Formularen unter "Beitrittserklärung".
Schritt 3: Eheschließung
Für die Eheschließung im historischen Gebäude des Standesamtes Bremen-Mitte stehen zwei Trauzimmer zur Verfügung. Im Standesamt Bremen-Nord finden die Trauungen im Trauzimmer im Stadthaus im Staffelgeschoss über den Dächern von Bremen-Nord in der Gerhard-Rohlfs-Straße statt.
Für die Eheschließung in den beiden Standesamtsbezirken können Sie auch einen Außentraustandort wählen:
Für das Standesamt Bremen-Mitte
Für das Standesamt Bremen- Nord
Für den Bezirk Bremen-Mitte sprechen Sie bitte den Termin für die Eheschließung direkt mit dem Außentraustandort ab (Kontaktdaten: siehe oben); für den Bezirk Bremen-Nord mit dem Standesamt Bremen-Nord. Beachten Sie bitte, dass vorab ein Termin mit dem jeweiligen Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung vereinbart werden muss.
Trauzeugen sind nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Die Bezahlung der Gebühren ist bar und mit EC-Karte (mit PIN) möglich.
Keine Angabe möglich.
52,00 EUR Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist.
88,00 EUR Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist.
132,00 EUR Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist und ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen ist.
176,00 EUR Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten, ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen ist und Urkunden einer inhaltlichen Überprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung bedürfen.
27,00 EUR Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist.
66,00 EUR Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist.
33,00 EUR Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung bei einem anderen Standesamt erfolgte.
104,00 EUR Eheschließung an einem Außentrauort.
13,00 EUR Eheurkunde, jede weitere gleiche und gleichzeitig ausgestellte Urkunde 7 €.
13,00 EUR Internationale Heiratsurkunde, jede weitere gleiche und gleichzeitig ausgestellte Urkunde 7 €.
33,00 EUR Abnahme einer Versicherung an Eides Statt.
Zwischen 15 und 40 €: Stammbücher
Die Bezahlung der Gebühren ist mit Bar- oder Kartenzahlung möglich.
Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.
Aktualisiert am 16.01.2025