Sie haben im Ausland geheiratet und sind sich nicht sicher, ob die Ehe hier gültig ist?
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist hier anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde. Als Nachweis dafür gilt grds. die Heiratsurkunde. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache verfasst wurde, ist in vielen Fällen eine Übersetzung erforderlich. Bei Urkunden aus einigen Ländern sollte die Urkunde mit einer Apostille (Überbeglaubigung) bzw. Legalisation versehen sein. Genauere Informationen dazu können Sie bei uns telefonisch, persönlich oder per E-Mail erhalten.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe abzugeben (siehe unter "i Wo kann ich mehr erfahren?").
Sie sind nicht verpflichtet, die Nachbeurkundung zu beantragen. Aber die Nachbeurkundung hat natürlich Vorteile: Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich bei uns eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht und Sie haben als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtert.
Eine Nachbeurkundung ist in folgenden Fällen möglich:
über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
beglaubigten Abschriften der Geburtsregister von den Standesämtern der Geburtsorte
Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.
die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
Hinweise/Besonderheiten
Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt - das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.
Sollte einen Nachweis benötigt werden, können jeweils Eheurkunden angefordert werden.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann beim Standesamt des Heimatortes beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
Keine Angabe möglich.
103,00 EUR Beurkundung der Eheschließung im Ausland
40,00 EUR Erklärung zur Namensführung, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
73,00 EUR Erklärung zur Namensführung, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist
117,00 EUR Erklärung zur Namensführung, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist und Urkunden einer inhaltlichen Überprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung bedürfen
66,00 EUR ggf. Angleichung von Namen
33,00 EUR ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt
13,00 EUR Ausstellung einer Eheurkunde
7,00 EUR jede weitere gleichzeitig beantragte Eheurkunde
Aktualisiert am 31.01.2025