Mein Kind wurde im Ausland geboren. Kann ich auch eine Geburtsurkunde von einem deutschen Standesamt erhalten?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Geburt im Ausland nachträglich im Geburtenregister eines deutschen Standesamts beurkundet werden.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die betroffene Person
Antragsberechtigt sind:
Zuständige Stelle ist
Bitte bringen Sie -sofern erforderlich- für Ihren Besuch im Standesamt eine/n Dolmetscher_in mit, um Verständigungsprobleme bei der Entgegennahme Ihrer Anliegen zu vermeiden.
Grundsätzlich ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
Soweit Eltern sich jedoch dauerhaft im Ausland aufhalten und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Antragstellung auch über das jeweilige deutsche Generalkonsulat erfolgen. Dieses sendet dann den Antrag und ggf. weitere Dokumente an das zuständige Standesamt im Inland.
89,00 EUR Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland
30,00 EUR Versicherung an Eides Statt
12,00 EUR Geburtsurkunde (auch mehrsprachig)
6,00 EUR jede weitere gleiche und gleichzeitig ausgestellte Geburtsurkunde
Barzahlung und Zahlung per EC-Karte sind im Standesamt möglich.
Aktualisiert am 22.06.2021