Das Namensrecht ist in jedem Land unterschiedlich geregelt.
Ist in die ausländische Heiratsurkunde eine Namensführung der Ehegatten eingetragen, so ist diese für deutsche Staatsangehörige nicht immer gültig. Eine Beratung beim Standesamt wird daher empfohlen.
Wenn Sie bei der Eheschließung im Ausland keinen gemeinsamen Ehenamen wirksam bestimmen konnten, kann diese Erklärung bei uns nachgeholt werden.
Die entsprechenden Erklärungen müssen persönlich beim Standesamt abgegeben werden.
Die vorzulegenden Geburts- und Heiratsurkunden sollen nicht älter als sechs Monate sein.
57,00 EUR Beurkundung zur Namensführung unter Beachtung ausländischen Rechts
95,00 EUR Beurkundung zur Namensführung unter Beachtung ausländischen Rechts, wenn Urkunden einer inhaltlichen Überprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung bedürfen
Bescheinigung über die Namensänderung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
12,00 EUR Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
6,00 EUR weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Aktualisiert am 22.06.2021