Das Standesamt Bremerhaven stellt Personenstandsurkunden:
und beglaubigte Abschriften aus Personenstandsregistern aus, wenn das personenstandsrechtliche Ereignis (die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall) in Bremerhaven stattgefunden hat. Die Ausstellung von mehrsprachigen Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden ist möglich.
Die mehrsprachigen Auszüge der Personenstandsregister erhalten folgende Sprachen:
französich - deutsch - englisch - spanisch - griechisch - italienisch - niederländisch - portogiesisch - türkisch - kroatisch/bosnisch - polnisch - litauisch - estnisch - bulgarisch.
Für Personenstandsregister gelten folgende Aufbewahrungsfristen:
Für Personenstände die länger zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Bremerhaven, Tel.: 0471 590 2567. E-Mail: stadtarchiv@magistrat.bremerhaven.de
Familienbücher wurden bis Ende 2008 als Register beim Standesamt geführt. Ab 2009 gingen die Einträge in das Heiratsregister über.
Abstammungsurkunden wurden ab 2009 durch die Abschrift aus dem Geburtenregister ersetzt.
Bestattungsinstitute benötigen in der Regel von den Angehörigen bzw. Erben eine Vollmacht zur Beantragung von Personenstandsurkunden
Antragsberechtigt sind
Sie können auch jemanden bevollmächtigen, die Urkunden für Sie zu beantragen. Eltern brauchen für die Beantragung einer Geburtsurkunde ihrer Kinder keine Vollmacht und nicht den Ausweis der Kinder. Sie müssen sich selbst ausweisen können.
Antragsberechtigt sind Personen über 16 Jahre.
Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Wie bieten die Nutzung eines Onlineformulars an, bei dem der Antrag auf elektronischem Wege direkt an uns übermittelt wird.
Der Nachweis Ihrer Identität erfolgt durch Vorlage des Personalausweises/Reisepasses bzw. als Scan im Onlineformular oder durch Übersendung der Kopie des Ausweisdokuments bei einem papiergebundenen Antrag.
Einschränkungen bestehen bei
Sie können die Urkunde Online beantragen. Das Onlineformular finden Sie am Ende der Seite unter Formular. Hierzu muss ein lesbarer, beidseitiger Scan eines gültigen Ausweisdokuments an uns übermittelt werden und Sie werden direkt an ein Online-Bezahlsystem weitergeleitet.
Sie können die Urkunde auch per Post bestellen. Bei jeder Urkundenanforderung muss als Nachweis der Identität eine lesbare (!) und gültige Ausweiskopie - Personalausweis oder Reisepass (beidseitig) - beigefügt werden.
Unter Weiterführende Links -Online Service finden Sie das Onlineformular. Hier finden Sie ebenfalls eine ausdruckbare Version des Formulars, wenn Sie den Antrag nicht Online stellen möchten oder können.
Unabhängig von der Art der Antragstellung dürfen Sie nicht benötigte Daten (z. B. Größe, Augenfarbe usw.) selbstverständlich schwärzen.
Folgende Ausweisdaten werden für die Bearbeitung benötigt und dürfen nicht unkenntlich gemacht werden:
Anforderungen per Post an das Standesamt Bremerhaven, Am Alten Hafen 118, 27568 Bremerhaven
Eine telefonische Urkundenbestellung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Das Bremerhavener Standesamt kann Urkunden (auch mehrsprachig) nur dann ausstellen, wenn das Ereignis in Bremerhaven beurkundet wurde. D.h.:
Ausnahme: Nachbeurkundungen von Auslandspersonenstandsfällen, z.B. Eheschließung im Ausland.
2 Wochen bei Beantragung per Onlineformular oder per Post
12,00 EUR pro Urkunde
6,00 EUR für jede weitere, identische Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird.
Gebührenfrei für Sozialversicherung, Rentenversicherung, Versorgungsamt u.ä..
Bezahlung bei Nutzung des Onlineformulars über SEPA-Lastschrift oder giropay möglich.
Barzahlungen/ EC-Karten-Zahlungen sind bei persönlicher Beantragung am Kassenautomat möglich.
Aktualisiert am 10.03.2021