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Sterbefall: Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung in ein deutsches Sterberegister

Ist eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland gestorben, kann beim Standesamt ein Antrag auf Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister gestellt werden. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt des Todes maßgebend, d.h. die verstorbene Person muss im Zeitpunkt des Todes Deutscher gewesen sein.

Der Antrag kann auch gestellt werden, wenn die Person den Status eines Staatenlosen, eines heimatlosen Ausländers oder eine eines ausländischen Flüchtlings im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland hatte.

Voraussetzungen

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland verstorbene Person ihren (letzten) Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder hatte.

Hatte die verstorbene Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder hatte.

Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Ein Beratungsgespräch vor Antragstellung ist erforderlich.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

57,00 EUR Nachbeurkundung
12,00 EUR Sterbeurkunde
6,00 EUR jede weitere, gleichzeitig bestellte Sterbeurkunde
Eine Bezahlung ist vor Ort in bar oder per EC-Karte möglich.