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Stockangelschein beantragen

Wegen der aktuellen Lage beachten Sie die Informationen unter https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.665902.de

Wer in bremischen Fließgewässern fischen möchte, benötigt mindestens den "Stockangelschein".

Zum Angeln

  • in der Weser innerhalb der bremischen Landesgrenze,
  • in der Kleinen Weser,
  • in der Lesum flußaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke,
  • in dem tideabhängigem Teil der Geeste,

wird der "Stockangelschein" benötigt.

Naturschutz- und Fischschongebiete sind hiervon ausgenommen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Bremen
  • Mindestalter 18 Jahre oder Fischereiprüfung nach § 35 Abs. 1 BremFiG
  • höchstens 2 Stockangeln

Weitere Hinweise

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88665.

Welche Fristen sind zu beachten?

Der Stockangelschein ist unbefristet gültig.

Wie lange dauert die Bearbeitung

sofortige Ausstellung, sofern alle Unterlagen vorliegen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

32,00 EUR Erstausstellung Stockangelschein
20,00 EUR Ersatz-Stockangelschein (Zweitausfertigung)