Möchten Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen?
Die Vaterschaft zu einem minderjährigem Kind kann in einer öffentlichen Urkunde anerkannt werden. Die notwendigen Zustimmungen (z.B. der Mutter des Kindes) können ebenfalls beurkundet werden.
Die Urkunden können vor oder nach Geburt des Kindes aufgenommen werden.
Sollte der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen, kann die Mutter des Kindes Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft erhalten. Sie kann hierfür auch eine Beistandschaft des Jugendamtes einrichten.
Die Vaterschaftsanerkennung kann auch beim Standesamt erfolgen.
Das Kind braucht noch nicht geboren zu sein; es muss aber gezeugt sein.
Dauer des Termins ca. 30 bis 60 Minuten. Ein Termin wird in der Regel kurzfristig, spätestens innerhalb von 3 Wochen, angeboten.
keine
Das können Sie persönlich in den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste -Jugendamt- beim Fachdienst Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige http://www.amtfuersozialedienste.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.732.de (s. auch Dienstleistung "Vaterschaft anerkennen" http://service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.45709.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de)
Die persönliche Zustimmung der Mutter des Kindes ist notwendig.
Wenn Sie Hilfe bei der Durchsetzung des Unterhaltes gegen den Unterhaltspflichtigen benötigen, wenden Sie sich an die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste -Jugendamt- Fachdienste Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige.
Wenn Sie Unterhaltsvorschuss beantragen möchten, wenden Sie sich an die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste -Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe- (s. auch Dienstleistung "Unterhaltsvorschuss beantragen" https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.821299.de&asl=bremen2014_sp.c.13092.de ).
Das können Sie persönlich in den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste -Jugendamt- bem Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige.
Die Bescheinigung erhalten Sie in den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste -Jugendamt- beim Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige (siehe auch Dienstleistung "Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern" https://www.service.bremen.de/auskunft-aus-dem-sorgeregister-anfordern-178016).
Das können Sie persönlich in den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste–Jugendamt- beim Fachdienst Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige (s. auch Dienstleistung "gemeinsame Sorge beantragen" http://service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.48454.de&asl=bremen2014_sp.c.13092.de
Wo kann ich mehr erfahren?
Datenschutzinformation zur Beantragung der Beurkundung der Sorgeerklärung und zur Anerkennung der Mutter- bzw. Vaterschaft
Düsseldorfer Tabelle - Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (Homepage)
Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für ein minderjähriges Kind im vereinfachten Verfahren nebst Merkblatt (Bundeseinheitliche Formulare aus dem Justizportal des Bundes und der Länder)
"Das Kindschaftsrecht", Fragen und Antworten zum Abstammungsrecht, zum Recht der elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht, zum Namensrecht und zum Kindesunterhaltsrecht.
Die Beistandschaft, Fragen und Antworten des Bundesministeriums fürr Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Beratung bei Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt
Broschüre vom Bundesministerium zur Beistandschaft und weiteren Hilfen des Jugendamtes
Online-Abwicklung
Vaterschaft-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung
Aktualisiert am 03.12.2024