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Standesamt Bremen-Mitte

Verbindung mit der BSAG suchen

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Herzlich willkommen auf den Seiten des Standesamtes Bremen-Mitte

Sollte für die Erfüllung Ihres Anliegens ein persönlicher Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter +49 421 115 oder per E-Mail mit uns. 

Generelle Rückfragen und Terminabsprachen:
standesamtmitte@inneres.bremen.de

Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Ehe:
ehe@inneres.bremen.de

Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Geburt: 
geburten@inneres.bremen.de

Eheschließungen: 

  1. Die Anzahl der zugelassenen Personen bei standesamtlichen Eheschließungen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - insbesondere der Raumgröße.
  2. An den standesamtlichen Eheschließungen in den Trauzimmern des Standesamtes Bremen-Mitte können neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar zusätzlich max. 11 Personen teilnehmen. Es stehen entsprechend Sitzplätze zur Verfügung. Bei der Anzahl der zugelassenen Personen werden Trauzeugen/Trauzeuginnen, Kinder, Fotografen/Fotografinnen, Dolmetschende etc. mitgerechnet. Sie können daher nicht zusätzlich teilnehmen. Babys und Kleinkinder im ersten Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.
  3. An den Außentraustandorten ist die zugelassene Anzahl an Personen abhängig von der Größe des Trauortes. Auskunft hierzu geben die Außentraustandorte.

Geburten:

  1. Bei einer Geburt in einer Klinik/einem Geburtshaus zeigt die Einrichtung die Geburt beim zuständigen Standesamt an. In den Kliniken/Geburtshäusern liegen Geburtenumschläge zur Weiterleitung von persönlichen Unterlagen und Namenserklärungen an das zuständige Standesamt für die Mütter/Eltern aus. Das Standesamt wendet sich anschließend bezüglich eventuell noch notwendiger Unterlagen eigenständig schriftlich an die Mütter/Eltern. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin im Standesamt erforderlich sein, findet eine konkrete Terminabsprache durch das Standesamt statt. 
  2. Hausgeburten müssen persönlich im Standesamt angezeigt werden.
  3. Vaterschaftsanerkennungen können unabhängig vom Wohnort bei jedem Jugendamt/Notar/Standesamt in Deutschland erfolgen. Sorgeerklärungen sind bei Standesämtern nicht möglich. 

Urkundenanforderungen:

  1. Urkundenanforderungen bei den Standesämtern können schriftlich per Mail an das Standesamt Bremen-Mitte erfolgen:
    urkunden@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SM@bremen.de-mail.de),
    oder per Briefpost oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen.
  2. Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen und somit innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
  3. Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich. 
  4. Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite der Standesämter unter "Dienstleistungen".

Kirchenaustritt:

  1. Der direkte und kostenlose Austritt aus der evangelischen oder der katholischen Kirche kann nur bei der Kirche erfolgen. 
  2. Bei den Standesämtern kann eine Austrittserklärung ausgefüllt und die Unterschrift gegen eine Gebühr von € 5,50 vom Standesamt beglaubigt werden. Diese Erklärung, die auch bei Notaren erfolgen kann, muss anschließend eigenständig an die zuständige Kirche weitergeleitet werden, damit der Kirchenaustritt wirksam wird. Die Austrittsbescheinigung wird dann von der Kirche erstellt.

Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“.