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Im Bereich des Glücksspielrechts ist die Senatorin für Inneres und Sport zuständige Behörde für die Bremer Toto und Lotto GmbH, die Spielbank Bremen (Casino Bremen und Casino Bremerhaven) und Buchmacher. Er übt die Fachaufsicht über die kommunalen Glücksspielbehörden aus und vertritt Bremen im Glücksspielkollegium der Länder.
Für die Überwachung von Sportwettvermittlungsstellen in der Stadtgemeinde Bremen ist das Ordnungsamt Bremen und in der Stadtgemeinde Bremerhaven das Bürger- und Ordnungsamt zuständig.
Aktuell:
Seit dem 01.07.2025 ist auch die Zuständigkeit im Bereich der Spielhallen und des Gaststättenrechts auf die Senatorin für Inneres und Sport übergegangen. Bisher war dafür die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation verantwortlich.
Die Aufsicht über Spielhallen und Geldspielgeräte in Gaststätten in der Stadtgemeinde Bremen übernimmt von nun an das Ordnungsamt, in der Stadtgemeinde Bremerhaven weiterhin unverändert der Magistrat.
Was bedeutet die Änderung für Bürger:innen in der Stadtgemeinde Bremen?
Haben Sie bereits zuvor einen Antrag z. B. auf Erlaubnis einer Spielhallengenehmigung bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation gestellt und warten noch auf den Bescheid?
Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V.
Birkenwaldstr. 38
63179 Obertshausen
Tel.: 06104/987 996 8
www.gluecksfall-ev.de
Anerkennung vom 04.03.2021 für die
Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
Große Hamburger Str. 18
10115 Berlin
Tel.: 030/666 33-417/416
www.caritas-berlin.de
Anerkennung vom 04.03.2021 für die
jeweils als Präsenzschulungen
Merlato GmbH
Annenheider Str. 257
27755 Delmenhorst
Tel.: 04221/2890469
www.merlato.de
Anerkennung vom 22.08.2023 und 02.12.2025 für die
origo GmbH
Gunther-Plüschow-Straße 15
50829 Köln
Tel.: 0221/4668860
www.origo-akademie.de
Anerkennung vom 05.03.2024 für die