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Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz – auch online

Konkrete Hinweise sind wichtig und können helfen, Verstößen gegen das Geldwäschegesetz nachzugehen. Sie können mit Ihren Hinweisen dazu beitragen, dass Fehlverhalten Einzelner aufgedeckt und negative Folgen dieses Fehlverhaltens eingedämmt beziehungsweise korrigiert werden.
Das Hinweisgebersystem gemäß § 53 GwG bietet die Möglichkeit, die [zuständige Aufsichtsbehörde] über potentielle oder tatsächliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz, auf Wunsch selbstverständlich auch anonym, zu informieren.

Die Mitteilung kann je nach Ihren Bedürfnissen über den nachfolgend verlinkten Onlinedienst „Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz“, per Briefpost, kurzfristig eingerichteter E-Mail-Adresse mit sofortiger Löschung oder aber auch über eine Anwältin beziehungsweise einen Anwalt übersendet werden.

Für nähere Informationen zum Hinweisgebersystem klicken Sie hier.

Direkt zur Meldung von Hinweisen über den Onlinedienst gelangen Sie hier.