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Rettungswesen

Aufgaben des Rettungsdienstes

Der Rettungsdienst dient dazu, die Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, des Notfalltransportes und des qualifizierten Krankentransportes flächendeckend zu versorgen. Zu den Aufgaben des Rettungsdienstes gehören demnach:

a) bei Verletzten oder Kranken, die sich in Lebensgefahr befinden (Notfallpatienten), am Notfallort lebensrettende Maßnahmen durchzuführen (präklinische Versorgung) und soweit angezeigt, ihre Transportfähigkeit herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Behandlung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern (Notfallrettung),

b) sonstige Notfallpatienten, die sich nicht in unmittelbarer Lebensgefahr befinden, aber bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht in kurzer Zeit medizinische Hilfe erhalten, oder bei denen die Notwendigkeit einer präklinischen Versorgung nicht ausgeschlossen werden kann, unter fachlicher Betreuung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Behandlung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern (Notfalltransport),

c) zur Versorgung von Notfallpatienten den Transport von lebenswichtigen Medikamenten, Blutversorgungen und von Organen für Transplantationen durchzuführen,

d) sonstige verletzte, kranke oder hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, aber nach ärztlicher Beurteilung während einer Beförderung der fachlichen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist, zu befördern (qualifizierter Krankentransport).

e) die Durchführung von Verlegungsfahrten unter fachgerechter Betreuung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln zwischen Behandlungseinrichtungen, sofern diese der besonderen Ausstattung und personellen Qualifikation des Rettungsdienstes bedürfen und nicht in den Aufgabenbereich des qualifizierten Krankentransportes fallen (Sekundärtransport). Einsätze der Notfallversorgung haben Vorrang vor Sekundärtransporten.

f) die Durchführung von Transporten von Personen, die während des Transportes einer intensivmedizinischen Versorgung mit einem hierfür besonders geeigneten Rettungsmittel bedürfen (Intensivtransport).

g) In unklaren Fällen, die dem Eindruck nach aber keine Notfalleinsätze darstellen, kann eine besonders qualifizierte Einsatzkraft zur näheren Einschätzung die notrufende Person aufsuchen. Ziel ist es, möglichst vor Ort derart qualifizierte Hilfe zu leisten, dass ein rettungsdienstlicher Transport in eine medizinische Einrichtung unnötig wird.

Zuständige Behörden und Einrichtungen

Das Rettungswesen fällt nach dem Grundgesetz in die Kompetenz der Länder. Der Rettungsdienst wird als Aufgabe der gesundheitlichen Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr hoheitlich ausgeführt.

Fachaufsichtsbehörde ist die Senatorin für Inneres und Sport (Referat 34).

Aufgabenträger sind für den bodengebundene Rettungsdienst die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, für die Luftrettung das Land Bremen.
In der Stadtgemeinde Bremen wird der bodengebundene Rettungsdienst von der Senatorin für Inneres und Sport organisiert. Hierzu gehört unter anderem die Aufsicht über die Leistungserbringer in personeller und sachlicher Hinsicht auf Ordnungsgemäßheit und Leistungsstand, die Festlegung der Vorhaltungen der Leistungserbringer (Bedarfsplanung), das Festlegen von verbindlichen Regelungen für den Einsatz in medizinischen und taktischen Fragen, die Standortfestlegung der Rettungswachen, die Erarbeitung der Rettungsdienstgebühren einschließlich der Verhandlungen mit den Kostenträgern und das Controlling der Einnahmen und Ausgaben inklusive der betriebswirtschaftlichen Steuerung.
Durchgeführt wird der Rettungsdienst partnerschaftlich von den vier anerkannten Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe) sowie der Feuerwehr Bremen als Leistungserbringer. Im Bereich des qualifizierten Krankentransports sind darüber hinaus mehrere private Anbieter tätig.
In der Stadtgemeinde Bremerhaven wird die Notfallversorgung ausschließlich durch die Feuerwehr betrieben, während im qualifizierten Krankentransport ebenfalls private Anbieter tätig sind.
Für die Luftrettung bedient sich das Land Bremen der ADAC Luftrettung GmbH. Diese hat am Klinikum Links der Weser den Rettungshubschrauber „Christoph 6“ stationiert, der mit einem Piloten, einem Notfallsanitäter und einem Notarzt besetzt wird.

Der Rettungshubschrauber fliegt im Jahr etwa 1.100 Einsätze.

In der Stadtgemeinde Bremen werden vom stadtbremischen Rettungsdienst, in Abhängigkeit der Tageszeit, bis zu 33 Rettungswagen, 7 NTW, 3 HanseSani, 5 NEF sowie PKW oder Motorräder als Rapid Responder vorgehalten. Ferner stehen noch bis zu sechs RTW zur Spitzenabdeckung an den Wachen der Berufsfeuerwehr, welche von Löschfahrzeugbesatzungen besetzt werden können, zur Verfügung. Für den Sonderbedarf werden durch die vier Hilfsorganisationen rettungsdienstliche Schnelleinsatzgruppen für Patiententransport, Patientenversorgung und Einsatzmittelorganisation vorgehalten. Die örtliche Verteilung ist derart vorgenommen worden, dass mindestens 95 % aller Einsätze der Notfallrettung innerhalb einer Eintreffzeit von 10 Minuten bedient werden können (Hilfsfrist). Der öffentliche Rettungsdienst bedient jährlich ca. 90.000 Einsätze.

Es gibt in Bremen derzeit 17 Rettungswachen (davon 6 Feuer- und Rettungswachen) und vier Notarztstandorte an Kliniken.

In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind gemäß Bedarfsplanung in der Notfallrettung vier Rettungswagen (24/7), ein Rettungswagen für die Tagesabdeckung und 2 Notarzteinsatzfahrzeuge durch den Rettungsdienst der Feuerwehr besetzt. Zwei weitere Fahrzeuge stehen für die Spitzenabdeckung zur Verfügung und werden anlassbezogen durch Springerbesatzungen aus dem Brandschutz besetzt. Es werden jährlich gut 15.000 Einsätze im Rettungsdienst bedient.

Die Einsatzzahlen geben den Stand aus dem Jahr 2025 wieder.

Die Einsätze des Rettungsdienstes werden über die Feuerwehr- und Rettungsleitstellen, die ständig mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und mit den notwendigen technischen Einrichtungen ausgestattet sind, koordiniert.

Maßgebliche Rechtsvorschriften

Bremische Hilfeleistungsgesetz (pdf, 170 KB)

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