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Sicherheitskooperation Bremer Hauptbahnhof

Logo der Sicherheitskooperation

Die Sicherheitskooperation hat zum Ziel, auf Grundlage eines gemeinsamen Lagebildes, die Kriminalität im kriminalgeographischen Raum zu bekämpfen und Ordnungsstörungen zu verringern. Anhand eines gemeinsamen Lagebildes soll das Zusammenwirken der Sicherheitsbehörden im Einsatzraum koordiniert werden, und gemeinsame Maßnahmen lagebedingt (weiter-)entwickelt werden um Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Sicherheitskooperation Bremer Hauptbahnhof stellt eine Weiterentwicklung des 2018 unterzeichneten Kooperationsvertrages für eine engere Zusammenarbeit der Polizei Bremen mit der Bundespolizei dar.

Quattro Streife

Bild der Quattrostreife

Nach dem Vorbild Hamburgs ist seit dem 01.06.2024 eine Quattro-Streife aus DB Sicherheit, Landespolizei Bremen, Bundespolizei und Ordnungsdienst im Einsatz. Diese bestreift gemeinsam den kriminalgeografischen Raum des Bahnhofsquartiers zwischen Willy-Brandt-Platz, Nelson-Mandela Park, Bahnhofsplatz und Tivoli. Ziel ist es, Präsenz zu zeigen und schnell auf sicherheitsrelevante Situationen reagieren zu können. Aktuelle Einsatzzeiten sind: werktags von 7 bis 11 Uhr und 16-20 Uhr, freitags und samstags von 20-24 Uhr.

Task Force Hauptbahnhof

Die Task Force Hauptbahnhof gewährleistet eine kontinuierliche Polizeipräsenz im Bahnhofsquartier. Der Standort ist die Stadthallenwache an der ÖVB-Arena. Im Gegensatz zu wechselnden Bereitschaftspolizeieinsätzen übernimmt ein festes Team von Einsatzkräften die Einsätze rund um den Hauptbahnhof. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten erhalten so die Möglichkeit, die örtlichen Gegebenheiten und die Szene kennenzulernen. Sie können leichter zwischen üblichen sozialen Interaktionen innerhalb der Szene und Anbahnungsgesprächen für den Drogenverkauf unterscheiden. Auch die Menschen, die sich vermehrt am Bahnhof aufhalten, haben so die Chance, Polizist:innen wiederzuerkennen, und bekommen das Gefühl, sie einschätzen zu können (Abbau von Misstrauen). Diese Kontinuität ermöglicht Beziehungsarbeit. Polizist:innen können Personen wiedererkennen, problematische Entwicklungen frühzeitig einschätzen und gezielt eingreifen.

Videoüberwachung

Videokameras

Seit 2019 wurde die Videoüberwachung im Bahnhofsquartier von einer manuell schwenkbaren Kamera auf über 140 und inzwischen hochauflösende Kameras ausgeweitet. Ein Videoanhänger, der zurzeit am Hillmannplatz im Einsatz ist, ergänzt zusätzliche Überwachungsbedarfe und kann flexibel nach Bedarf im Quartier eingesetzt werden, perspektivisch z.B. am Postamt 5. Dies stellt die Infrastruktur der Videoleitstelle vor technische Herausforderungen. Zudem wurde 2024 auf dem Hans-Koschnick-Platz in Gröpelingen eine Videoüberwachung eingerichtet. Die Einrichtung einer Videoüberwachung am Ziegenmarkt im Viertel ist im zweiten Quartal 2026 umgesetzt worden.

Waffenverbot

Die Waffenverbotszone wurde am 1. Februar 2009 im Bereich des Bremer Hauptbahnhofs eingeführt und verbietet das Führen gefährlicher Gegenstände, einschließlich Waffen und Messern, auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen Ein derzeitiges Waffenverbot gilt am Hauptbahnhof und im Viertel zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, im Hauptbahnhof ganztägig und in Gröpelingen in der Zeit von 12 bis 5 Uhr.

Bremische Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern

Alkohol – und Drogenkonsumverbot

Der Konsum von Alkohol und Drogen an Haltestellen am Hauptbahnhof Bremen ist seit dem 12. Mai 2023 verboten. Dieses Gesetz wurde eingeführt, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Passanten zu verbessern und die Sicherheit am Bahnhof zu erhöhen. Die Deutsche Bahn führt das Alkoholkonsumverbot ein, das alle öffentlichen Bereiche des Bahnhofs, einschließlich der Bahngleise, umfasst. Ausnahmen bilden Restaurants und andere gastronomische Betriebe innerhalb des Bahnhofs. Bei Verstößen kann ein Platzverweis erfolgen, und im Wiederholungsfall kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Maßnahme soll dazu beitragen, das Umfeld sicherer und sauberer zu halten und Fahrgäste ohne Belästigungen auf Bus und Straßenbahn warten zu können.

Gesetz über das Verbot des Konsums von Betäubungsmitteln und Alkohol am Hauptbahnhof Bremen

Leitlinien

Die Umsetzung des Ortsgesetzes im Bahnhofsquartier und in der Innenstadt regeln sogenannte Leitlinien, die Einsatzkräften eine praktikable Auslegungshilfe im Bereich des Ordnungsrechtes geben. Diese Leitlinien definieren praxisnah, welches Verhalten von Einsatzkräften toleriert wird und wo Grenzen gezogen werden. Sie geben auch Hinweise darauf, welche Reaktionen auf nicht tolerierte Verhaltensweisen folgen. Die Leitlinien dienen dazu, ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen und Konflikte zu vermeiden.

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