Ein Glücksspiel liegt immer dann vor, wenn bei einem Spiel die Entscheidung über den Gewinn überwiegend vom Zufall abhängt und wenn das Spiel gegen Entgelt angeboten wird. Zu den Glücksspielen in diesem Sinne zählen u.a. Lotterien mit dem Angebot der staatlichen Lotteriegesellschaften, die gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL), Soziallotterien und Gewinnsparlotterien, Sportwetten und Pferdewetten sowie virtuelle Automatenspiele und Online-Poker.
Ein Glücksspiel darf nur mit der Erlaubnis der zuständigen Behörde angeboten werden.
Die Teilnahme von Personen unter 21 Jahren an Glücksspielen ist grundsätzlich* unzulässig.
*In Bremen gibt es vereinzelte Ausnahmen.
Eine Liste der erlaubten Glücksspielveranstalter und -vermittler können Sie der amtlichen Liste (White-List) der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder entnehmen.
Die Veranstaltung, das Vermitteln und die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist strafbar.
Grundlage der staatlichen Regulierung des Glücksspiels in Deutschland ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021). Weitere Regelungen finden Sie in den gesetzlichen Grundlagen zum Glücksspiel.