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Liebe Besucherinnen und Besucher,

herzlich willkommen auf der Seite des Senators für Inneres und Sport.

Hier finden Sie Informationen über die senatorische Behörde und die ihr zugeordneten Ämter und Abteilungen – Polizei, Feuerwehr, Landesamt für Verfassungsschutz, Statistisches Landesamt sowie das Bürger-, Migrations-, Standes-, Ordnungs- und Sportamt. Oberstes Ziel ist die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger des Landes Bremen. Es gibt aber auch viele andere Aufgaben, die in unseren Zuständigkeitsbereich fallen, angefangen bei A wie Apostillen über H wie Härtefallkommission bis Z wie Zentrale Antikorruptionsstelle.

Wir haben auf dieser Seite die wichtigsten Mitteilungen, Dokumente und Links über unsere Arbeit zusammengestellt. So können Sie sich jederzeit über die innenpolitischen Themen und Entwicklungen informieren.

Es grüßt Sie
Innen- und Sportsenator Ulrich Mäurer

P.S. As Se liever up Platt ‚Moin Moin’ seggen wült,
denn möt Se hier klicken:

Öffentliche Belobigung für Zivilcourage

Zwei Bremerinnen und Bremer setzen starkes Zeichen für friedliches Miteinander

Auszeichnung für außerordentliche Zivilcourage
Auszeichnung für außerordentliche Zivilcourage

9. Mai 2025

Innensenator Ulrich Mäurer zeichnete heute zwei mutige Bremerinnen und Bremer für ihre außerordentliche Zivilcourage aus. Beide hatten Mitte März an der Schlachte beherzt eingegriffen, als ein Mann eine Gruppe von Sprachschülerinnen und Sprachschülern lautstark rassistisch beleidigte und mehrfach den Hitlergruß zeigte.
Der Lehrer der Betroffenen stellte sich dem Mann entschlossen entgegen und forderte ihn auf, sein rassistisches Verhalten zu unterlassen. Der Angreifer reagierte aggressiv und versuchte, den Lehrer zu schlagen. Zeitgleich beobachtete eine 71-jährige Frau das Geschehen von einer Brücke aus. Ohne zu zögern lief sie zur Gruppe und stellte sich schützend zwischen den Angreifer und den Lehrer. Durch ihre besonnene und deeskalierende Haltung trug sie entscheidend dazu bei, dass sich die Situation beruhigte.

Innensenator Ulrich Mäurer: „Was diese beiden geleistet haben, ist alles andere als selbstverständlich. Sie haben Verantwortung übernommen, wo andere vielleicht weggesehen hätten. Ihr mutiges Handeln ist ein starkes Zeichen gegen Hass und für ein friedliches Miteinander in unserer Stadt.“

Gegen den Angreifer läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung und versuchter Körperverletzung.

Hundeführerschein ab 1. Juli 2026

Fragen und Antworten

7. Mai 2025

Nicht alle hundehaltenden Personen sind dem jeweiligen Tier, seinem Wesen und seinen Bedürfnissen gewachsen. Die Haltung und Erziehung eines Hundes können schnell unterschätzt werden, langfristig fehlen Zeit oder andere Ressourcen. Dies zeigt sich auch dadurch, dass immer wieder Hunde ausgesetzt oder in Tierheimen abgegeben werden, wodurch die ehrenamtlich betriebenen Tierheime an ihre Grenzen stoßen. In anderen Fällen werden Hunde auffällig oder gefährlich gegenüber anderen Tieren oder Menschen. Das gilt es, mit einer Sachkundeprüfung zu vermeiden.
Die Pflicht für die Sachkundeprüfung gilt ab Juli 2026, also im Sommer nächsten Jahres.

Neues Namensrecht tritt am 1. Mai 2025 in Kraft

Mehr Freiheit für Familiennamen

Schriftzug Standesamt

29. April 2025

Ab 1. Mai gilt bundesweit das reformierte Namensrecht. Die umfangreichen Änderungen bieten insbesondere Ehepaaren und Familien neue Möglichkeiten bei der Wahl und Gestaltung ihrer Nachnamen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Neuer gemeinsamer Doppelname für Ehepaare: Eheleute können künftig neben dem bisherigen gemeinsamen Familiennamen auch einen gemeinsamen Doppelnamen aus ihren Nachnamen wählen – wahlweise mit oder ohne Bindestrich.
  • Mehr Möglichkeiten der Namenswahl für Kinder: Kinder können den Nachnamen eines Elternteils oder einen Doppelnamen erhalten. Bei Scheidung ist ein Namenswechsel erleichtert.
  • Schutz vor Endlosnamen: Es bleibt bei maximal zwei Namen – bestehende Doppelnamen können nicht zu Vielfach-Kombinationen zusammengeführt werden.
  • Minderheitenschutz: Für anerkannte nationale Minderheiten gelten Sonderregeln, etwa für sorbische oder friesische Namensformen.
  • Neuregelung für Adoptionen: Volljährige Adoptierte dürfen ihren bisherigen Nachnamen behalten.

Die neuen Regelungen betreffen nicht nur Namenserklärungen, die ab dem 1. Mai 2025 neu vor dem Standesamt abgegeben werden. Sie gelten auch rückwirkend für bestehende Ehen sowie für die Namensführung von Kindern, die vor diesem Datum geboren wurden. Eine Frist zur Abgabe der Erklärung für vor dem 1. Mai 2025 bestimmte Namen besteht nicht.
Für jede Namenserklärung fällt eine Gebühr in Höhe von 40 Euro an. Wird im Zuge dessen ein neuer Name bestimmt, verlieren die bisherigen Ausweisdokumente – wie Reisepass und Personalausweis – ihre Gültigkeit und müssen neu beantragt werden.

Bürgeramt Bremen

Mobile Wache des Ordnungsdienstes stärkt Sicherheitsgefühl und Bürgernähe

Feierliche Vereidigung bei der Feuerwehr Bremen

Schluss mit Lachgas-Verkauf an Minderjährige

100 Jahre DLRG Bremen

Verkehrsunfallentwicklung des Jahres 2024 im Land Bremen

Gelöbnisfeier für 113 neue Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Bremen

Innensenator Ulrich Mäurer stellt Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2024 vor

Sicherheit am Bremer Hauptbahnhof:

Aufenthaltserlaubnisse für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer werden automatisch verlängert

Neufassung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes

Abschleppaktion im Tabakquartier

Hundeführerschein ab Juli 2026

94 Sportlerinnen und Sportler werden im Rathaus geehrt

Warum heulen die Sirenen am ersten Samstag eines Monats um 12?

Eine von bislang 18 neuen Sirenen in Bremen
Eine von bislang 18 neuen Sirenen in Bremen

Kein Grund zur Sorge: Das ist nur ein Probealarm! Ab Samstag, 2. Dezember, heulen die neu installierten Sirenen in Bremen jeden ersten Samstag im Monat um 12 Uhr. Aktuell sind 18 Sirenen im Bremer Stadtgebiet einsatzbereit – etwa die Hälfte der geplanten Anlagen. Also nicht wundern, die ersten Probealarme werden nicht in der ganzen Stadt zu hören sein. Bei dem Probealarm erfolgt ein einminütiger Dauerton, der zweimal unterbrochen wird.

Im Ernstfall ertönt dahingegen ein auf- und abschwellender einminütiger Heulton, um die Bevölkerung auf eine besondere Gefahr aufmerksam zu machen, wie etwa eine Sturmflut, eine Extremwetterlage, ein großer Giftstoffaustritt oder ähnliches. In solchen Fällen ist der Sirenenalarm als Aufforderung an die Bevölkerung zu verstehen, einen lokalen Radio- oder Fernsehsender einzuschalten, um weitere Informationen zu erhalten und auf Lautsprecherdurchsagen zu achten.

Zum umfassenden Warnmittel-Mix gehören auch Lautsprecherdurchsagen, die Warn-App NINA und Cell-Broadcast auf dem Handy, digitale Infotafeln an den Haltestellen sowie die Internetseiten und Sozialen Medien etwa von Feuerwehr und Polizei.