Hier finden Sie Informationen über die senatorische Behörde und die ihr zugeordneten Ämter und Abteilungen – Polizei, Feuerwehr, Landesamt für Verfassungsschutz, Statistisches Landesamt sowie das Bürger-, Migrations-, Standes-, Ordnungs- und Sportamt. Oberstes Ziel ist die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger des Landes Bremen. Es gibt aber auch viele andere Aufgaben, die in unseren Zuständigkeitsbereich fallen, angefangen bei A wie Apostillen über H wie Härtefallkommission bis Z wie Zentrale Antikorruptionsstelle.
Wir haben auf dieser Seite die wichtigsten Mitteilungen, Dokumente und Links über unsere Arbeit zusammengestellt. So können Sie sich jederzeit über die innenpolitischen Themen und Entwicklungen informieren.
Es grüßt Sie
Innen- und Sportsenator Ulrich Mäurer
P.S. As Se liever up Platt ‚Moin Moin’ seggen wült,
denn möt Se hier klicken:
4. September 2025
Die im Juni 2024 gestartete „Sicherheitskooperation Bremer Hauptbahnhof“ zwischen der Bundespolizeidirektion, der Polizei Bremen, der DB Sicherheit und dem Ordnungsamt Bremen zeigt deutliche Erfolge: Die Kriminalitätslage im Umfeld des Bremer Hauptbahnhofs hat sich im zweiten Quartal 2025 weiter verbessert. Das ist das Ergebnis der heute vorgenommenen Bewertung der Sicherheitsbehörden. Demnach sind die Straftaten deutlich gesunken.
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei im Bahnhofsgebäude reduzierte sich die Anzahl der Straftaten (inklusive Massendelikte) im Vergleich des zweiten Quartals 2024 zum zweiten Quartal dieses Jahres um über 35 Prozent. Im selben Zeitraum ging bei der Polizei Bremen die Zahl der registrierten Straftaten von 671 Fällen um 10 Prozent zurück. Ein zentraler Baustein der erfolgreichen Arbeit sind die Quattrostreifen, gemeinsame Streifen von Polizei Bremen, Bundespolizei, Ordnungsamt und DB Sicherheit. Diese sind seit Juni 2024 im Umfeld des Hauptbahnhofs im Einsatz, zeigen präventive Wirkung und steigern das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger.
Den Schwerpunkt im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei bilden Eigentumsdelikte, gefolgt von dem Erschleichen von Leistungen sowie Hausfriedensbruch. Außerhalb des Bahnhofsgebäudes dominieren Eigentumsdelikte sowie mit deutlichem Abstand Körperverletzungen. Besonders hervorzuheben ist die Arbeit der Sonderkommission „Junge Räuber“, die bereits knapp 500 Tatverdächtige ermitteln und mehr als 90 Haftbefehle erwirken konnte.
Innensenator Ulrich Mäurer: „Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Unser konsequenter Ansatz mit verstärkter Polizeipräsenz, gezielten Schwerpunkteinsätzen und der bewährten Quattrostreife zeigt deutliche Erfolge. Wir werden diese erfolgreiche Arbeit fortsetzen und bei Bedarf weitere Maßnahmen ergreifen, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger sowie der Reisenden weiter zu stärken“.
Zudem hat die Bundespolizeidirektion das Modellprojekt zur Einführung des Distanz-Elektroimpulsgeräts (DEIG) vorgestellt, das Mitte September startet. Aufgrund der bestehenden Rechtslage in Bremen ist der Einsatz des DEIG durch die Bundespolizei bereits jetzt zulässig. Im Rahmen eines bundesweiten Probelaufs wird die Bundespolizei das DEIG dann ab dem 1.10.2025 auch in der Quattrostreife mitführen. Der Gebrauch wird durch Bodycams videodokumentiert.
Mäurer: „Die Ausstattung der Bundespolizei mit diesem modernen Einsatzmittel ist ein wichtiger Schritt. Gerade im dicht besetzten Bahnhofsbereich ist das DEIG ein probates Einsatzmittel, um Gefahren abzuwehren, ohne lebensgefährlich einwirken zu müssen. Das schützt nicht nur die Zielperson, sondern auch die einschreitenden Polizeikräfte sowie Unbeteilgte“.
Die Beteiligten ziehen heute erneut eine positive Zwischenbilanz: Die gemeinsamen Anstrengungen wirken. Die sichtbare Präsenz im Bahnhofsbereich trägt zur Verbesserung der Sicherheitslage bei – und das spiegelt sich auch in der Wahrnehmung der Bevölkerung wider.
28. August 2025
Dem Senator für Inneres und Sport wurde am gestrigen Tag der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen aus September 2024 zurückgewiesen wurde, zugestellt. Die Ausweisung des salafistischen Predigers des Islamischen Kulturzentrums am Breitenweg (IKZ) ist somit bestandskräftig. Gegen die Verfügung des Innenressorts hatte der gebürtige Tunesier bereits 2021 vor dem Verwaltungsgericht geklagt und im Juli 2022 Recht erhalten. Dagegen hatte das Innenressort Berufung eingelegt - mit Erfolg: im September 2024 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bremen die Ausweisungsverfügung. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Anwälte des salafistischen Predigers legten daher Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Mit dem heutigen Beschluss sind die Rechtsmittel erschöpft. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer begrüßte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: „Auch die letzte gerichtliche Instanz hat uns Recht gegeben: Der Mann vergiftet das gesellschaftliche Klima und lehnt unsere Art zu leben komplett ab. Für Hass und Ausgrenzung ist bei uns kein Platz. Deshalb begrüße ich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sehr. Jetzt haben wir Gewissheit: reist der Mann nicht freiwillig aus, werden wir ihn zeitnah abschieben.“
Der Mann, um den es geht, wurde 1975 in Tunesien geboren. Er kam 2001 nach Deutschland. Ein Jahr später nahm er in Bremen sein Studium im Fach Produktionstechnik und Maschinenbau auf. Seit 2004 gehört er zum Vorstand des Islamischen Kulturzentrums. Das IKZ gilt dem Bremer Landesamt für Verfassungsschutz als Treffpunkt der salafistischen Szene in Bremen und dem niedersächsischen Umfeld. Bereits 2015 bestätigte das OVG eine Einschätzung des Bremer Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), nachdem das IKZ unter anderem die Demokratie ablehne sowie die körperliche Züchtigung der Frau befürworte. Der Mann hat vier Kinder, lebt jedoch von seiner Familie getrennt. Das Amtsgericht hatte ihn 2022 wegen Körperverletzung seiner Frau verurteilt und ihm für mehrere Monate jeden Kontakt zu seiner Familie untersagt.
Mäurer: "Nicht jeder Besucher des IKZ ist dem Salafismus zuzurechnen, aber die vorherrschende Gesinnung der Verantwortlichen im IKZ ist die salafistische Ideologie", so Mäurer. Hier werde der Nährboden für Radikalisierungen geschaffen.
Das IKZ ist seit Jahren ein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Die Predigten und Vorträge bestehen inhaltlich teils aus gemäßigten religiösen Themen, teils richten sie sich laut LfV gegen zentrale Verfassungsgrundsätze und rufen zu einer bewussten Ab- auch Ausgrenzung gegenüber Nichtmusliminnen und Nichtmuslimen bzw. vermeintlichen "Ungläubigen" auf. Die Vorbeter wie auch die eingeladenen Prediger und maßgeblichen Akteure seien alle dem politischen Salafismus zuzurechnen. Dieser räume seiner Islaminterpretation absoluten Geltungsanspruch ein.
27. August 2025
Am vergangenen Donnerstagabend wurde in Völklingen (Saarland) bei einem Raubüberfall auf eine Tankstelle ein Polizeioberkommissar durch den Tatverdächtigen erschossen. Der Tod des 34-Jährigen hat auch uns beim Senator für Inneres und Sport zutiefst erschüttert. Die Polizei des Saarlandes hat heute früh um 9 Uhr eine Schweigeminute eingelegt, als Zeichen des Zuspruchs und der Anteilnahme an die Angehörigen des getöteten Kollegen.
Auch wir haben uns an der Gedenkminute zu Ehren des Verstorbenen beteiligt.
22. August 2025
„Unsere Gesellschaft lebt von Freiheit, Offenheit und Gleichberechtigung – und das verteidigen wir. Die Sicherheit von Menschen darf nicht aufgrund von Geschlecht oder sexueller Orientierung gefährdet sein.“ Mit deutlichen Worten hat Ulrich Mäurer heute Position gegen Gewalt aufgrund von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt bezogen. Mäurer nahm heute zudem die bundesweite Petition „Besserer Schutz von LGBTIQ* vor Hasskriminalität“ entgegen, die zum Zeitpunkt der Übergabe von über 83.900 Personen unterzeichnet wurde. Der Berliner Petent Christian Gersbacher fordert darin die Innenministerkonferenz (IMK), eine gemeinsame Strategie gegen LGBTIQ*-feindliche Gewalt zu entwickeln.
Bundesweit sind die Fälle von Gewalt gegen Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten im Jahr 2024 laut Bundeskriminalamt um 18 Prozent zum Vorjahr gestiegen (2023: 1.785 / 2024: 2.108). In Bremen hat die Polizei im Jahr 2024 26 Fälle erfasst. Zum Vergleich: Im Jahr zuvor waren es 21 Taten. Allein in diesem Jahr sind bereits 19 Fälle bekannt.
Mäurer, der in diesem Jahr den Vorsitz der IMK innehat, sagte bei der Petitionsübergabe: „Wir gehen gegen jede Hasskriminalität entschieden vor und nehmen die Sicherheit der Betroffenen sehr ernst. Die IMK hat bereits 2023 festgestellt, dass die Polizeien des Bundes und der Länder bereits viele Schritte unternommen haben, um gegen Straftaten aufgrund von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorzugehen. Trotzdem besteht weiterhin Handlungsbedarf, um solche Gewalttaten noch besser zu bekämpfen.“ Deshalb wurde das Bundesinnenministerium gebeten, auf der nächsten IMK-Sitzung im Dezember über die Entwicklung entsprechender Straftaten und den Stand der Umsetzung der bisherigen Empfehlungen zu berichten.
In Bremen hat die Polizei bereits reagiert. Um die Anzeigebereitschaft zu erhöhen, wurde im Mai 2025 eine Anlaufstelle geschaffen, die sich mit den Problemen von Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten auskennt. Die Anzeigenaufnahme befindet sich im Präventionszentrum im 2. Stock des Polizeireviers Am Wall 195 in Bremen. Dort gibt es auch ein Beratungsangebot für betroffene Personen. Das Angebot richtet sich ebenso an Zeuginnen und Zeugen. Zudem gibt es eine LSBTIQ*-Beauftragte, Julia Koopmann. Ihr Aufgabengebiet umfasst sowohl polizeiinterne Beschulungen, wie auch die Netzwerkarbeit zu entsprechenden Bremer Vereinen.
Anlässlich des Christopher Street Day, der am morgigen Samstag in Bremen stattfindet, hat Mäurer heute vor der senatorischen Behörde die Regenbogenflagge gehisst – sie gilt als Zeichen für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt von Lebensformen.